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    Einkommen aus Ausland

    Hi liebe Community,

    ich wohne seit Juli 21 befristet für zwei Jahre in Schweden, bin jedoch auch weiterhin in Deutschland gemeldet. Das erste Halbjahr 2021 habe ich deutsches Gehalt bezogen, das zweite Halbjahr schwedisches Gehalt. Ich weiß nicht, WAS GENAU und WO ich in Elster etwas zu meinem schwedischen Gehalt eintragen muss.
    Könnt ihr mir bitte helfen?

    Liebe Grüße aus Südschweden
    Felix

    #2
    Ich weiß nicht, WAS GENAU und WO ich in Elster etwas zu meinem schwedischen Gehalt eintragen muss.
    Da du deinen Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben hast, musst du deinen schwedischen Arbeitslohn in der Anlage N-AUS erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      perfekt, das habe ich gesucht. danke dir Charlie

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        #4
        Hallo Charlie,

        ich habe noch eine weitere Frage: woher weiß ich ob mein Arbeitslohn nach dem Doppelsteuerungsabkommen (DBA), einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) berechnet wird?

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          #5
          Mit Schweden gibt es ein DBA, somit richtit sich die steuerliche Behandlung auch nach dem DBA.

          ATE gilt nur bei Ländern ohne DBA.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            perfekt, danke dir Beamtenschweiß :-)

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Da du deinen Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben hast, musst du deinen schwedischen Arbeitslohn in der Anlage N-AUS erklären.
              Wie sehe denn der Fall aus, wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland zum 31.07. komplett aufgegeben - also abgemeldet - hätte und ab dem 01.08. in Schweden lebe?
              (In Schweden regulär Steuern auf die Eink. a. nA. bezahlt und Steuererklärung dort abgegeben).

              Sind die Eink. a. nA. in Schweden in der Steuererklärung in D anzugeben? Und wenn ja, mit welchem Betrag und in welcher Anlage?

              Danke vorab.

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                #8
                Und wenn ja, mit welchem Betrag und in welcher Anlage?
                Sog. Wegzugsfälle sind in der Anlage WA-ESt zu erklären. Gefragt wird nach den in Schweden im 2. Halbjahr erzielten Einkünften,

                die unterliegen im Jahr des Wegzugs aus Deutschland dem Progressionsvorbehalt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Besten Dank.

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