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KSt Anlage GK: Steuernummer bei Veräußerungsgewinnen

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    KSt Anlage GK: Steuernummer bei Veräußerungsgewinnen

    Liebe Forumsteilnehmer,

    bei der Körperschaftsteuererklärung in der Anlage GK soll man bei dern Einträgen unter "Veräußerungsgewinne und Teilwertaufholungen im Sinne des § 8b Absatz 2 KStG" die
    "Steuernummer der Körperschaft" angeben.

    Welche ist gemeint und wozu ist sie nötig? Die Steuernummer eines Unternehmens, an dem man nur Streubesitzaktien hält, wird man in der Regel nicht kennen, und öffentlich sind diese Nummern meines Wissens auch nicht.

    Leer lassen führt nicht zu einem Fehler.

    Besten Dank,
    Johannes
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