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Prüfung / Steuerberechnung meiner ESt - EÜR wird nicht mitberücksichtigt

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    Prüfung / Steuerberechnung meiner ESt - EÜR wird nicht mitberücksichtigt

    Hallo,
    nach Prüfung / Steuerberechnung meiner ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2021 werden die Werbungskosten der EÜR nicht mitberechnet. Ist das so von Elster gewollt?
    Danke für Antworten.
    Gruß Harald

    #2
    Im Elster-Anwenderforum kannst Du keine Steuern berechnen. Du meinst wohl Mein Elster, oder ?

    In der Anlage EÜR gibt es keine Werbungskosten. "EÜR" heißt Einnahme-Überschuss-Rechnung, also Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben.

    Das Ergebnis der Steuererklärung X, das in Steuererklärung Y rein soll, musst Du selbst übertragen in -je nach Sachverhalt- die Anlage G, die Anlage S oder die Anlage L.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Sorry, ich bin hier neu und meine Frage bezieht sich auf Mein Elster. Da diese Plattform Elsterforum heißt, dachte ich vermeintlich, bezugnehmend zu Mein Elster evt. weitergeholfen zu werden.
      Ich meine natürlich, dass die Betriebsausgaben der EÜR nicht mitberechnet werden.
      Wenn ich hier mit meiner Frage falsch bin, an wen könnte ich mich da wenden?

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        #4
        Ich verschiebe es. Ich verstehe nur nicht, warum Du es dann nicht in dem Unterforum zu "Mein Elster" postest, das es ja auch gibt und direkt darüber angesiedelt ist.

        Die Betriebsausgaben werden in der Einkommensteuererklärung (Anlage G / S / L) gar nicht abgefragt, sondern der (positive oder negative) Gewinn. Daher machen die Betriebsausgaben der Anlage EÜR für die Einkommensteuererklärung so oder so keinen Sinn.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Hallo Picard777
          danke fürs Verschieben, wenn meine Frage hier falsch angesiedelt war. Wo wurde es denn hin verschoben? Bitte den neuen Link geben, ich finde meine Frage immer nur hier, was doch aber schon das (Unter)Forum Mein ELSTER ist. )
          Richtig, die Betriebsausgaben werden nur in die EÜR eingetragen. Und die EÜR ist also in der Prüfungsrechnung gar nicht in das Gesamtsystem angekoppelt? D.h. ich sende alles, wenn fertig eingetragen, ab und die Betriebsausgaben der EÜR werden dann vom FA entsprechend mit gerechnet.

          Gruß Harald

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            #6
            Wie Picard schon richtig gesagt hat, Du musst den in der EÜR ermittelten Gewinn oder Verlust in die Einkommensteuererklärung übertragen.

            Offenbar hast Du Deine Frage im Unterforum zum Forum selbst gestellt. Natürlich befindet sie sich jetzt im richtigen Unterforum, wo Du sie ja auch gefunden hast.

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              #7
              Und die EÜR ist also in der Prüfungsrechnung gar nicht in das Gesamtsystem angekoppelt?
              Das war sie noch nie, auch nicht bei ElsterFormular ! Der Gewinn aus der EÜR musste schon immer manuell in einer der Anlagen (G, L oder S)

              eingetragen werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das war sie noch nie ...
                Danke, das wusste ich eben nicht. Um den Gewinn, der bei mir in Anlage S eingetragen ist, geht es ja nicht.

                Gruß Harald

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                  #9
                  Um den Gewinn, der bei mir in Anlage S eingetragen ist, geht es ja nicht.
                  Um was geht es dann ? Der steuerpflichtige Gewinn aus der EÜR ist bei Einzelunternehmen manuell in die Zeile 4 der Anlage S einzutragen,

                  dann erscheint er auch in der Steuerberechnung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    ... um die Betriebsausgaben, welche in der EÜR stehen und dass sie nach Prüfung / Steuerberechnung meiner ESt nicht mit einbezogen werden. Aber wurde nun schon weiter oben geklärt.

                    Gruß Harald

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                      #11
                      um die Betriebsausgaben, welche in der EÜR stehen
                      Aber die wurden doch bereits in der EÜR abgezogen. Du trägst doch nur den verbleibenden steuerpflichtigen Gewinn aus Zeile 109 der EÜR

                      in die Anlage S ein. Doppelt abziehen geht nicht!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Wirklich? Dann hab ich das jahrelang (schon damals auf dem Papier) falsch gemacht und das FA hat die Betriebsausgaben aber trotzdem anhand der EÜR abgezogen, sodass das Ergebnis stimmte.
                        Wenn die Eintragung so erfolgt, spiegelt die Prüfung natürlich ein anderes Ergebnis wider. Dann macht die Prüfung auch Sinn.

                        Gruß Harald

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                          #13
                          Du solltest Dich ein bisschen mit den Begriffen Einnahmen, Ausgaben, Gewinn vertraut machen

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo,

                            und das FA hat die Betriebsausgaben aber trotzdem anhand der EÜR abgezogen, sodass das Ergebnis stimmte.
                            Das dürfte daran gelegen haben, dass die EÜR die Grundlage für die Eintragungen in der Einkommensteuererklärung ist. Und wenn es da Abweichungen gibt dann wird das kontrolliert und u.U. angepasst.
                            Richtig erklärt ist es aber trotzdem nicht, und mich wundert, wenn das nicht in den Erläuterungen aufgeführt ist (etwa: der erklärte Gewinn wurde an die der Angaben in der EÜR angepasst).

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              ... (etwa: der erklärte Gewinn wurde an die der Angaben in der EÜR angepasst).

                              Stefan
                              Es steht nichts dergleichen in den Erläuterungen der letzten beiden Bescheide.

                              Kommentar

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