Hallo ich hab hier auch noch mal ne Frage zu. Ist mir zwar etwas peinlich, aber ich kann mit den bisherigen Antworten leider nichts anfangen.
Ich hatte in 2020 Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen
von 10.000, die habe ich dann entsprechend angegeben.
Gesamtaufwand 2020 = 10.000, davon 2020 abzuziehen 2.000
und was mache ich jetzt. In 2021 hatte ich wieder 5.000.
Trage ich die 10.000 in zu berücksichtigender Anteil aus 2020 ein? (unterste Block)
Vermutlich doch. Aber wie? Wieder mit Gesamtaufwand 2020 = 10.000, davon 2020 abzuziehen 2.000?
Oder mit Gesamtaufwand 2020 = 8.000, davon 2020 abzuziehen 2.000?
Die 5.000 werden zu Gesamtaufwand 2021 = 5.000, davon 2021 abzuziehen 1.000 (oberste Block)
Und nächstes Jahr dann, wenn die 8.000 Annahme stimmt
Gesamtaufwand 2020 = 6.000, davon 2020 abzuziehen 2.000?
Gesamtaufwand 2021 = 4.000, davon 2021 abzuziehen 1.000?
Muss ich das jedes Jahr händisch umtragen?
oder, kann ich den Gesamtbetrag in den Folgejahren ignorieren. Da steht ja schließlich
Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
Sind ja alles Werbungskosten. Dann isses ja gar nicht schlimm, und ich habe mir mal wieder viel zu viele Gedanken gemacht.
Ich hatte in 2020 Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen
von 10.000, die habe ich dann entsprechend angegeben.
Gesamtaufwand 2020 = 10.000, davon 2020 abzuziehen 2.000
und was mache ich jetzt. In 2021 hatte ich wieder 5.000.
Trage ich die 10.000 in zu berücksichtigender Anteil aus 2020 ein? (unterste Block)
Vermutlich doch. Aber wie? Wieder mit Gesamtaufwand 2020 = 10.000, davon 2020 abzuziehen 2.000?
Oder mit Gesamtaufwand 2020 = 8.000, davon 2020 abzuziehen 2.000?
Die 5.000 werden zu Gesamtaufwand 2021 = 5.000, davon 2021 abzuziehen 1.000 (oberste Block)
Und nächstes Jahr dann, wenn die 8.000 Annahme stimmt
Gesamtaufwand 2020 = 6.000, davon 2020 abzuziehen 2.000?
Gesamtaufwand 2021 = 4.000, davon 2021 abzuziehen 1.000?
Muss ich das jedes Jahr händisch umtragen?
oder, kann ich den Gesamtbetrag in den Folgejahren ignorieren. Da steht ja schließlich
Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
Sind ja alles Werbungskosten. Dann isses ja gar nicht schlimm, und ich habe mir mal wieder viel zu viele Gedanken gemacht.
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