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Anlage V - Verteilung von Erhaltungsaufwand

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    Anlage V - Verteilung von Erhaltungsaufwand

    Hallo ich hab hier auch noch mal ne Frage zu. Ist mir zwar etwas peinlich, aber ich kann mit den bisherigen Antworten leider nichts anfangen.

    Ich hatte in 2020 Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

    von 10.000, die habe ich dann entsprechend angegeben.
    Gesamtaufwand 2020 = 10.000, davon 2020 abzuziehen 2.000

    und was mache ich jetzt. In 2021 hatte ich wieder 5.000.

    Trage ich die 10.000 in zu berücksichtigender Anteil aus 2020 ein? (unterste Block)
    Vermutlich doch. Aber wie? Wieder mit Gesamtaufwand 2020 = 10.000, davon 2020 abzuziehen 2.000?
    Oder mit Gesamtaufwand 2020 = 8.000, davon 2020 abzuziehen 2.000?

    Die 5.000 werden zu Gesamtaufwand 2021 = 5.000, davon 2021 abzuziehen 1.000 (oberste Block)

    Und nächstes Jahr dann, wenn die 8.000 Annahme stimmt
    Gesamtaufwand 2020 = 6.000, davon 2020 abzuziehen 2.000?
    Gesamtaufwand 2021 = 4.000, davon 2021 abzuziehen 1.000?

    Muss ich das jedes Jahr händisch umtragen?

    oder, kann ich den Gesamtbetrag in den Folgejahren ignorieren. Da steht ja schließlich
    Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
    Sind ja alles Werbungskosten. Dann isses ja gar nicht schlimm, und ich habe mir mal wieder viel zu viele Gedanken gemacht.

    Zuletzt geändert von bibabu; 21.05.2022, 22:55.

    #2
    ... und ich habe mir mal wieder viel zu viele Gedanken gemacht.
    So sieht das aus ! Die 2.000,00 € aus 2020 gehören in der Erklärung 2021 in die Zeile 46 der Anlage V

    ... und was mache ich jetzt. In 2021 hatte ich wieder 5.000.
    Die erfasst du in der Zeile 42 und verteilst sie gleichmäßig auf einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren.

    Das Formular ist zumindest bei der Anlage V zur Feststellungserklärung anscheinend im Aufbau fehlerhaft. Ich schaue mir das morgen mal genauer an.

    ... oder, kann ich den Gesamtbetrag in den Folgejahren ignorieren.
    Den kannst du in den Folgejahren ignorieren, falls keine Eigennutzung vorliegt.

    Man muss im ersten Jahr auch zwischen Gesamtaufwand und Gesamtbetrag differenzieren !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      OK, Danke.

      Dann muss ich das also jedes Jahr "eine Feld weiter schieben". Aber nur den Anteil, ohne den Gesamtbetrag.

      Aber woher weiss denn dann der Sachbearbeiter, dass ich einen Betrag auf 2 Jahre verteilt habe, und nicht auf 5. Der Gesamtaufwand ist ja ab dem zweiten Jahr "unsichtbar". Wer stellt den dann fest, dass ich 5.000 auf 2x 2.500 aufgeteilt, dass ich aber gerade zum 3. mal 2.500 angegeben habe. Muss der Finanzbeamte dann jedesmal die alten Erklärungen suchen und das abgleichen? Das ist ja ne Strafarbeit.

      Oder hat das was mit der Feststellungserklärung zu tun. Was ist das? Wo finde ich das?

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        #4
        Muss der Finanzbeamte dann jedesmal die alten Erklärungen suchen und das abgleichen? Das ist ja ne Strafarbeit.
        Das Finanzamt überwacht das schon, es kann aber gut sein, dass die Aufteilung schon im ersten Jahr hinterlegt wird.

        Oder hat das was mit der Feststellungserklärung zu tun. Was ist das? Wo finde ich das?
        Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen müssen nur Gemeinschaften einreichen. Dort habe ich gestern in der Anlage V gesehen, dass

        die Zwischenüberschrift Nur ausfüllen, wenn ... falsch platziert ist. Das Feld Gesamtaufwand 2021 müsste oberhalb der Zwischenüberschrift stehen.

        In der Anlage V zur Einkommensteuererklärung ist die Feldanordnung allerdings korrekt (siehe Bilder!).

        Anlage_V_ESt1B.JPGAnlage_V_ESt1A.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hinweis: Ich habe die an einen Thread in ElsterFormular angehängten Fragen in ein neues Thema im Unterforum für Mein ELSTER extrahiert.

          ElsterFormular stand letztmals für 2019 zur Verfügung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Nochmal danke.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das Finanzamt überwacht das schon
            Habe ich mir fast gedacht :-)

            Allerdings habe ich den Eindruck, dass ich irgendwann den Überblick verliehre. Spätestens wenn mal Ausgaben dazu kommen die über 2 oder 3 Jahre geltend gemacht werden sollen.

            Habe mir mit einer Tabelle geholfen.

            Unbenannt.JPG

            Jetzt muss ich nur noch daran denken, dass es die gibt.
            Angehängte Dateien

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              #7
              Habe mir mit einer Tabelle geholfen.
              Das mache ich auch so ! Ich erfasse in der Excel-Datei auch alle Einnahmen und alle Werbungskosten für das Objekt,

              vergessen kann ich das schon deshalb nicht. Auch für die bis 2048 laufende Gebäude-AfA gibt es ein Tabellenblatt,

              ebenso für die auf 10 Jahre abzuschreibenden Einbauküchen, weil die AfA bekanntlich monatsweise zu berechnen ist.

              Verteilung_82b_2022.JPG



              Freundliche Grüße
              Charlie24

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