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Volljähriges Kind

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    Volljähriges Kind

    Hallo und guten Morgen zusammen.
    Mein Sohn ist Jahrgang 2001. Letztes Jahr hat er im August eine Ausbildung angefangen und nach der Probezeit wurde er nicht übernommen. Er hat sich nicht beim Arbeitsamt gemeldet(war zu faul). Ging auch keiner Geringfügigen Arbeit nach. Habe dennoch eine Anlage Kind für ihn ausgefüllt und mir wurde dann immer angezeigt das es einen Fehler beim Geburtsdatum gibt. Kann ich ihn bei der Steuererklärung raus lassen oder geht das nicht weil ich letztes Jahr noch Kindergeld für ihn bezogen habe?
    Danke schon mal im Voraus

    #2
    Letztlich dient die Anlage der Prüfung, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist als das Kindergeld, oder ob z.b. ein Freibetrag für auswärtige Unterbringung zusteht. Wenn man das nicht will, kann man sie auch weglassen.
    Aber wäre es nicht sinniger, einfach die Fehler zu korrigieren? Bei einem volljährigen Kind fehlt womöglich einfach nur die Angabe, in welchen Zeiten es weswegen zu berücksichtigen ist.
    Leider verrätst du ja weder, womit du arbeitest noch die genaue Fehlermeldung.

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      #3
      Ah sorry....ich arbeite mit Elster Portal. Ich habe versucht den Fehler zu korrigieren(Fehler beim Geburtsdatum) aber er nimmt es nicht an. Ich habe ihn dann komplett raus genommen und dann geht es. Auswärtige Unterbringung steht ihm nicht zu. Da war auch alles in Ordnung nur der Fehler beim Geburtsdatum. Er hat sich auch nicht beim Arbeitsamt gemeldet oder sonst wie gearbeitet. Auch nicht beim Jobcenter.
      Also wenn ich ihn dann nicht mit angeben MUSS dann lasse ich ihn raus.

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        #4
        Habe ihn nochmal hinzugefügt und einen Screenshot gemacht.
        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
        Diese Galerie hat 2 Bilder

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          #5
          Aber wenn er doch im August 2021 eine Ausbildung begonnen hat, dann hättest du das doch bei den Angaben für ein volljähriges Kind

          eintragen können. Du hast doch auch Kindergeld erhalten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Somo Beitrag anzeigen
            Ah sorry....
            Also wenn ich ihn dann nicht mit angeben MUSS dann lasse ich ihn raus.
            ich kanns mir wirklich nicht verkneifen:

            Es müßte statt : dann lasse ich ihn raus....... Dann werfe ich ihn raus

            Wie lange wollt ihr denn noch Hotel Mama und Hausmeister Papa mit Vollpension inklusive Taschengeld spielen?

            Den Fehler machst du doch schon seit 20 Jahren, der bleibt dir auch in den nächsten 20 Jahren erhalten.

            Was Hänschen nicht lernt.............

            mfg
            Helmut

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              #7
              @Charli24 Ja das hatte ich eigetragen und auch wann die Ausbildung beendet wurde. Er nimmt es nicht an egal was ich mache. Dank für deine Hilfe ich rufe morgen mal beim Finanzamt an und frage da mal nach.

              @BMS240
              Rauswerfen kann ich ihn nicht. Sofern man keinen Unterhalt zahlen möchte. .Wir haben uns da schon drüber beim Jobcenter und Arbeitsamt erkundigt. Eltern sind bis zum 25 Lebensjahr finanziell für die Kinder verantwortlich und müssten dann unterhalt zahlen. Also lassen wir das lieber so wie es im Moment ist ;-)

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                #8
                Ich hab dann mal verschoben ... von Allgemein und Projekt nach Mein Elster.

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