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Anlage N St.-Klasse wird hier 3 bzw.5 rückwirkend eintragen wegen Heirat?

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    Anlage N St.-Klasse wird hier 3 bzw.5 rückwirkend eintragen wegen Heirat?

    Hallo Zusammen,

    in der Anlage N - Angabe zum Arbeitslohn gibt man die Steuerklasse an.

    Im Vorjahr haben wir gegen Ende des Jahres geheiratet. Der Lohn wurde bis zur Heirat mit LSt.-Klasse 1 berechnet.
    Ich gebe hier jetzt die LSt.-Klasse 3 an rückwirkend für das ganze Jahr (Das ist auch der Grund warum man vermutlich eine Rückerstattung erhält)

    Bin hier eigentlich nur unsicher, ob hier abgefragt wird, wie tatsächlich abgerechnet wurde (St.Kl1) oder wie abgerechnet werden soll (St.Kl.3)

    Viele Grüße

    #2
    Bin hier eigentlich nur unsicher, ob hier abgefragt wird, wie tatsächlich abgerechnet wurde (St.Kl1) oder wie abgerechnet werden soll (St.Kl.3)
    Du trägst die Steuerklasse ein, die auf deiner Lohnsteuerbescheinigung steht, also die Steuerklasse 1.

    Auf die Höhe der Einkommensteuer hat das keinen Einfluss, an der Erstattung wird sich nichts ändern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Tileg Beitrag anzeigen
      Der Lohn wurde bis zur Heirat mit LSt.-Klasse 1 berechnet.
      In der Anlage N ist die letzte im Veranlagungsjahr bescheinigte Steuerklasse anzugeben.

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        #4
        Vielen Dank, dann entnehme ich das aus den Bescheinigungen.

        Aber ich würde gerne nachhaken, weil ich glaube, dass dann etwas nicht stimmt bei uns:

        Bei meinem Ehemann ist in der Lohnsteuerbescheinigung 2021 folgendermaßen ausgestellt:
        • 01.01. - 31.03. Steuerklasse 1 und Kinderfreibetrag 0,0
        • 01.04. - 31.12. Steuerklasse 3 und Kinderfreibetrag 0,5
        Vermutlich geschieht diese Aufteilung, weil der Arbeitgeber einem anderen zuständiges Finanzamt zugeordnet wird.

        Bei mir is die Lohnsteuerbescheinigung 2021 folgendermaßen ausgestellt:
        • 01.01. - 31.12. Steuerklasse 5 und Kinderfreibetrag 0,0
        • 01.01. - 30.04. Steuerklasse 6 und Kinderfreibetrag 0,0 (das war eine Auszahlung von Überstunden nach einem Arbeitgeberwechsel)

        Was heißt das jetzt für uns?
        Müssen wir dem Arbeitgeber meines Mannes sagen, dass das 1. Quartal von 21 angepasst werden muss auf Steuerklasse 3 und Kinderfreibetrag 0,5

        Kommentar


          #5
          Was heißt das jetzt für uns?
          Müssen wir dem Arbeitgeber meines Mannes sagen, dass das 1. Quartal von 21 angepasst werden muss auf Steuerklasse 3 und Kinderfreibetrag 0,5
          Nein, erfasse die Lohnsteuerbescheinigungen so, wie sie vorliegen. Das gleicht sich bei der Einkommensteuererklärung alles aus. Der Lohnsteuereinbehalt

          hat auf die Höhe der Einkommensteuer keinen Einfluss, die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Wenn zu viel einbehalten

          wurde, erhältst du eine Erstattung, wurde zu wenig einbehalten, ist eine Nachzahlung fällig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Tileg Beitrag anzeigen
            Müssen wir dem Arbeitgeber meines Mannes sagen, dass das 1. Quartal von 21 angepasst werden muss auf Steuerklasse 3 und Kinderfreibetrag 0,5
            Nein. Das würde auch gar nicht gehen.
            Aber wie bereits gesagt: Die Lohnsteuerklasse hat für die Einkommensteuer keine Relevanz.

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