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Notarkosten bei Schenkung einer Wohnung

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    Notarkosten bei Schenkung einer Wohnung

    Hallo Zusammen,

    Notarkosten für Vermietungsobjekte (z. B. Eigentumswohnung), die sich im Privatvermögen befinden, kann man als Werbungskosten nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des ESt.-Gesetzes geltend gemacht werden.

    Gilt das auch, wenn für das Vermietungsobjekt keine Einnahmen gibt, weil man die Eltern ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht eingeräumt hat?
    Sind das dann trotzdem Werbungskosten?

    Die Grundsteuer kann man nicht absetzen, das habe ich gelesen. Dies würde nur gehen, wenn man es dem Mieter in Rechnung stellt.

    Viele Grüße


    #2
    Gilt das auch, wenn für das Vermietungsobjekt keine Einnahmen gibt, weil man die Eltern ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht eingeräumt hat?
    Sind das dann trotzdem Werbungskosten?
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die die es in diesem Forum geht.

    Deshalb nur ganz kurz: Nein, ein Wohnungsrecht ist keine entgeltliche Vermietung. Damit werden keine Einnahmen und auch keine Einkünfte erzielt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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