Hallo Zusammen,
Notarkosten für Vermietungsobjekte (z. B. Eigentumswohnung), die sich im Privatvermögen befinden, kann man als Werbungskosten nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des ESt.-Gesetzes geltend gemacht werden.
Gilt das auch, wenn für das Vermietungsobjekt keine Einnahmen gibt, weil man die Eltern ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht eingeräumt hat?
Sind das dann trotzdem Werbungskosten?
Die Grundsteuer kann man nicht absetzen, das habe ich gelesen. Dies würde nur gehen, wenn man es dem Mieter in Rechnung stellt.
Viele Grüße
Notarkosten für Vermietungsobjekte (z. B. Eigentumswohnung), die sich im Privatvermögen befinden, kann man als Werbungskosten nach § 9 Absatz 1 Satz 1 des ESt.-Gesetzes geltend gemacht werden.
Gilt das auch, wenn für das Vermietungsobjekt keine Einnahmen gibt, weil man die Eltern ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht eingeräumt hat?
Sind das dann trotzdem Werbungskosten?
Die Grundsteuer kann man nicht absetzen, das habe ich gelesen. Dies würde nur gehen, wenn man es dem Mieter in Rechnung stellt.
Viele Grüße
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