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Hinweise auf Anspruch an Krankheitskosten und steuerfreie Zuschüsse

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    Hinweise auf Anspruch an Krankheitskosten und steuerfreie Zuschüsse

    Guten Morgen zusammen,
    meine Einkommensteuer habe ich in "Mein Elster" gerade ausgefüllt.


    Ich habe eine halbe Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter und arbeite in einem Museum (nicht Beamte).
    Parallel dazu bin ich selbständig und Zahle ich in die KSK meine Beiträge. Wobei ich hier nur die Rentenversicherung zahle.

    Auf der Seite "Berechnung" der Einkommensteuer ist folgendes zu lesen und ich bin mir nicht sicher ob es tatsächlich ein Fehleintrag von mir ist,
    oder handelt es sich nur um eine Hinweisen von Mein Elster.

    "Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben angegeben, dass Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten keinen Anspruch (= Wert 2) auf steuerfreie Zuschüsse oder steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen haben, obwohl sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn oder Rente oder Einkünfte als Beamter / Versorgungsempfänger vorliegen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Sie haben neben den Altersvorsorgebeiträgen noch freiwillige Beiträge erklärt. Sollte es sich hierbei um Beiträge an eine Zusatzversorgungskasse handeln, sind diese im Bereich „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ einzutragen. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben."


    Kann jemand vielleicht Helfen?
    Vielen Dank
    Sergio
    Zuletzt geändert von barbagianni; 24.05.2022, 11:09.

    #2
    Ich habe eine halbe Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter
    Dann trägt doch dein Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Du musst Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand (Seite 8)

    auf Keine Angabe belassen. Den Hinweis auf die freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung kannst du ignorieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, ich habe es angepasst, aber jetzt muss ich mehr Steuer zahlen. Woran liegt das?
      Anstatt ca. 7.100 EUR muss ich ca. 7.400 zahlen.

      Die KSK Rentenbeiträge habe ich wie folgt eingetragen

      1. Beiträge zu Altersvorsorge
      Zeile 6. _ 837 euro (was die KSK an der Rentenversicherung bezahlt hat)
      Zeile 7. _ 418 euro (das ist was ich an die KSK bezahlt habe)

      Ist korrekt was ich gemacht habe?

      Vielen Dank!!

      Kommentar


        #4
        Welche Beiträge zur Rentenversicherung hat dir die KSK bescheinigt ? Falls der Gesamtbeitrag bescheinigt wurde, passt die Zeile 6

        In Zeile 7 gehört der Steuerfreie Zuschuss der KSK, Wenn das die Hälfte ist, dann stimmen die 418,00 € natürlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Dann ist die Sache mit KSK in Ordnung. Vielen Dank Charlie!

          Ich frage mich, warum ich jetzt 300 Euro mehr Steuer zu zahlen haben wenn ich "KEINE ANGABE" anstatt "NEIN" gewählt habe.

          Seite 8 - Zeile 51: Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?


          Wann hat man steuerfrei Zuschüsse?
          Es würde mich interessieren was das beeinflusst.

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            #6
            Dein Arbeitgeber (Museum) zahlt doch steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung - i. d. R. ungefähr die Hälfte. Deswegen ist das steuerlich ungünstiger, als wenn du alle Beiträge selbst bezahlen würdest.

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              #7
              Ich frage mich, warum ich jetzt 300 Euro mehr Steuer zu zahlen haben wenn ich "KEINE ANGABE" anstatt "NEIN" gewählt habe.
              Weil es für Weitere Vorsorgeaufwendungen unterschiedliche Höchstbeträge gibt. Wenn sich ein Arbeitgeber an den Krankenversicherungsbeiträgen

              beteiligt, gleich ob über den Arbeitgeberbeitrag oder über steuerfreie Zuschüsse, beträgt der Höchstbetrag 1.900,00 €. Zahlt man seine KV-Beiträge zu

              100% selbst, wie das bei Selbstständigen der Fall ist, gilt ein Höchstbetrag von 2.800,00 €. Auf die Höchstbeträge werden die Basisbeiträge zur KV

              und die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung angerechnet. Liegen die über 1.900 €, wirken sich Weitere Vorsorgeaufwendungen nicht mehr aus.

              Wann hat man steuerfrei Zuschüsse?
              Bei in der KV pflichtversicherten Arbeitnehmern trägt der AG den sog. Arbeitgeberanteil. AN, deren Bruttolohn über der Pflichtversicherungsgrenze

              liegt, können sich freiwillig in der gesetzlichen KV oder bei einer privaten KV versichern. Die erhalten dann steuerfreie AG-Zuschüsse.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                Dein Arbeitgeber (Museum) zahlt doch steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung - i. d. R. ungefähr die Hälfte. Deswegen ist das steuerlich ungünstiger, als wenn du alle Beiträge selbst bezahlen würdest.
                Verstehe
                Vielen Dank.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Weil es für Weitere Vorsorgeaufwendungen unterschiedliche Höchstbeträge gibt. Wenn sich ein Arbeitgeber an den Krankenversicherungsbeiträgen

                  beteiligt, gleich ob über den Arbeitgeberbeitrag oder über steuerfreie Zuschüsse, beträgt der Höchstbetrag 1.900,00 €. Zahlt man seine KV-Beiträge zu

                  100% selbst, wie das bei Selbstständigen der Fall ist, gilt ein Höchstbetrag von 2.800,00 €. Auf die Höchstbeträge werden die Basisbeiträge zur KV

                  und die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung angerechnet. Liegen die über 1.900 €, wirken sich Weitere Vorsorgeaufwendungen nicht mehr aus.


                  Bei in der KV pflichtversicherten Arbeitnehmern trägt der AG den sog. Arbeitgeberanteil. AN, deren Bruttolohn über der Pflichtversicherungsgrenze

                  liegt, können sich freiwillig in der gesetzlichen KV oder bei einer privaten KV versichern. Die erhalten dann steuerfreie AG-Zuschüsse.


                  Pflichtversicherungsgrenze bei einer staatliche Einrichtung ist so eine Sache. Was mich betrifft, da würde ich 10 Leben benötigen.
                  So unverschämt ist das Gehalt, dass mir der Staat zahlt. Meine 20 Jahre Erfahrung als selbstständiger Fotograf werde nicht anerkannt.

                  So fange ich mit einem Gehalt wie einer Reinigungkraft ohne Qualifikation an.

                  Ich hoffe ich bin bald raus aus dieser staatliche Stelle.

                  Ich weiss, das ist eine anderes Thema. ... es ist mit einfach herausgerutscht. Sorry!


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