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    Altersvorsorge

    1) Ich habe Beiträge zur Altersvorsorge (Riester-Vertrag) anzugeben. Dabei werde ich gefragt, ob ich auf den Sonderausgabenabzug verzichte. Unter welchen Umstände würde ich das tun? Zudem finde ich keine Stelle, wo ich den Betrag eintragen kann.
    2) Ab März 2021 erhalte ich Leistungen aus diesem Vertrag. Wo trage ich dies ein?

    #2
    Dabei werde ich gefragt, ob ich auf den Sonderausgabenabzug verzichte. Unter welchen Umstände würde ich das tun? Zudem finde ich keine Stelle, wo ich den Betrag eintragen kann.
    Diesen Teil der Anlage AV sollst du nicht ausfüllen ! Die geleisteten Beiträge sind in der Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung einzutragen.

    Die Rentenleistung ist in der Anlage R-AV/bAV zu erklären. Du hast eine Leistungsbescheinigung mit einer Nummer erhalten, danach richtet sich der Eintrag.

    Am einfachsten ist es, den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER zu nutzen. Der füllt dir die Anlage R-AV/bAV automatisch aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das mit dem Verzicht auf Seite 2 kann im deutlichen Einzelfall sinnvoll sein, da dies bei komplett (?) ungeförderten Riester-Verträgen zu einer günstigeren Besteuerung in der Auszahlungsphase führen kann. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist insbesondere wenn man mal irgendwann die Riesterzulage bekommen und / oder der Sonderausgabenabzug zum Tragen kam, weiß ich nicht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Das mit dem Verzicht auf Seite 2 kann im deutlichen Einzelfall sinnvoll sein, da dies bei komplett (?) ungeförderten Riester-Verträgen zu einer günstigeren Besteuerung in der Auszahlungsphase führen kann. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist insbesondere wenn man mal irgendwann die Riesterzulage bekommen und / oder der Sonderausgabenabzug zum Tragen kam, weiß ich nicht.
        Relevant ist tatsächlich komplett (!) ungefördert, d.h. niemals Zulage oder Sonderausgabenabzug, dann wird der Riestervertrag (insbesondere mit der Beitragsgarantie zum Ablauf) besteuert wie eine klassische Versicherung.

        Die Möglichkeit, Verträge in der Anlage AV vom Sonderausgabenabzug auszunehmen, macht aber nur Sinn, wenn es neben einem Riester, den man ausnehmen will, noch einen geförderten Riester gibt, sonst kann man die Anlage AV auch komplett weglassen.
        Zuletzt geändert von multi; 25.05.2022, 20:30.

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