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übermittelte Steuererklärung löschen & korrigierte Steuererklärung ans FA übermitteln

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    übermittelte Steuererklärung löschen & korrigierte Steuererklärung ans FA übermitteln

    Hallo.
    Unter übermittelte Formulare sehe ich ja die Steuererklärungen, die ich an das Finanzamt übermittelt habe. Unter Aktionen gibt es dann die Auswahlmöglichkeit "Alle Daten zu dieser Übermittlung löschen". Wenn ich die Steuererklärung nun darüber löschen, ist diese Steuererklärungen dann auch beim Finanzamt gelöscht?

    Hintergrund:
    ich habe einen Tag, nachdem die Steuererklärungen übermittelt habe, bemerkt, dass ich noch was vergessen hatte einzutragen. Kann ich jetzt die alte Übermittlung einfach löschen, die berichtige Steuererklärung dann einfach nochmals übermitteln? Nimmt das Finanzamt immer automatisch die letzte übermittelte Steuererklärung zur Bearbeitung?

    #2
    Wenn ich die Steuererklärung nun darüber löschen, ist diese Steuererklärungen dann auch beim Finanzamt gelöscht?
    Nein, das ist sie nicht ! Allerdings hättest du ein Problem, die Daten in eine neue Erklärung zu übernehmen, die wären nämlich weg.

    Du musst also zuerst berichtigen und neu übermitteln, erst dann darfst du den alten Vorgang löschen. Wenn die erste Übermittlung

    erst einige Tage zurückliegt, kannst du die korrigierte Erklärung ohne Rücksprache mit dem Finanzamt übermitteln, sonst würde

    ich vorher anrufen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also der Löschvorgang über ElsterOnline bewirkt nicht(!) das gleichzeitig löschen des Datensatzes beim Finanzamt.

      Somit hätte das Finanzamt zwei Datensätze zu einer Steuererklärung und es müsste dem Finanzamt mitgeteilt werden, welcher Datensatz denn wohl die richtig ist.

      Ich hatte die Vorstellung, dass immer die letzte Übermittlung die Maßgebende ist.

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        #4
        Somit hätte das Finanzamt zwei Datensätze zu einer Steuererklärung und es müsste dem Finanzamt mitgeteilt werden, welcher Datensatz denn wohl die richtig ist.
        Nein, grundsätzlich wird der zuletzt übermittelte Datensatz bearbeitet, das ist schon richtig.

        Wenn aber mit der Bearbeitung der zuerst übermittelten Erklärung bereits begonnen ist, was vom Zeitabstand der Übermittlungen abhängig ist,

        kann das auch schief gehen. Manche Erklärungen werden ja nach der maschinellen Vorprüfung allein vom Computer verbeschieden, das kann

        dann sehr schnell gehen. Dubletten werden m. W. immer zur personellen Bearbeitung ausgesteuert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Super kompetente und klare Antwort.

          Vielen Dank!!!!

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