Hallo, ich bin hier etwas am rudern. Ich habe eine Kamalitätsschaden, aber unter 50 ha. Ich habe zwar einen Antrag beim Finanzamt auf §34b gestellt, überlege aber gerade, ob ich mich nicht besser stehe, wenn ich den Pauschalkostenabzug geltend mache. Kann ich den trotz Kamalitätsschaden die Pauschale anwenden?
Dann noch eine weitere Frage, wenn ich Umsatzsteuerpflichtig mit einem Gewerbe bin, bin ich dann auch zwangsläufig umsatzsteuerpflichtig bei Land und Forst oder gibt es hier eine Ausnahme?
Vielen Dank für die Hilfe.
Dann noch eine weitere Frage, wenn ich Umsatzsteuerpflichtig mit einem Gewerbe bin, bin ich dann auch zwangsläufig umsatzsteuerpflichtig bei Land und Forst oder gibt es hier eine Ausnahme?
Vielen Dank für die Hilfe.
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