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Anlage L, Einnahmen nach §34b ESTG oder § 51 EStDV

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    Anlage L, Einnahmen nach §34b ESTG oder § 51 EStDV

    Hallo, ich bin hier etwas am rudern. Ich habe eine Kamalitätsschaden, aber unter 50 ha. Ich habe zwar einen Antrag beim Finanzamt auf §34b gestellt, überlege aber gerade, ob ich mich nicht besser stehe, wenn ich den Pauschalkostenabzug geltend mache. Kann ich den trotz Kamalitätsschaden die Pauschale anwenden?
    Dann noch eine weitere Frage, wenn ich Umsatzsteuerpflichtig mit einem Gewerbe bin, bin ich dann auch zwangsläufig umsatzsteuerpflichtig bei Land und Forst oder gibt es hier eine Ausnahme?
    Vielen Dank für die Hilfe.

    #2
    Deine Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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