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Anlage G - Blatt 3 Veräußerungsgewinn Zeile 36 und 37

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    Anlage G - Blatt 3 Veräußerungsgewinn Zeile 36 und 37

    Ich habe eine Frage zum Ausfüllen der Anlage G, Blatt 3 zur Steuererklärung 2021 in ELSTER.

    Ich bin mir unsicher wie ich Zeile 36 und Zeile 37 korrekt befülle.

    Szenario (fiktive Beträge):
    Ich binnicht Berufsunfähig und jünger als 55 Jahre
    Ich habe in 2019 1% Beteiligung an einer GmbH für 357 € erworben (bei Gründung).
    Ich habe die 1% Beteiligung an der GmbH in 2021 verkauft und dafür 10.000 € erhalten. Ich halte jetzt keine weiteren Anteile an der GmbH

    So wie ich das Formular verstehe muss ich daher in Zeile 36 und 37 jeweils 10.000€ - 357€ = 9643 € eintragen.

    Wenn ich das tue ergibt sich eine sehr hohe Stuernachzahlung (nach der vorläufigen Prüfung) die nicht zu meiner Annahme passt, dass nur 60% des Veräußerungsgewinn mit meinem Einkommenssteuersatz belegt werden (Teileinkünfteverfahren). Verwirrend ist auch, dass diese Steuernachzahlung geringer ausfällt, wenn ich in Zeile 37 nichts eintrage.

    Muss ich diese 60% berechnen, bevor ich Zeile 36 und 37 befülle (also dort nur 5785,5€ eintragen)?

    Ich finde hierzu leider keine detaillierte Hilfe und würde mich sehr über eine Antwort, oder einen Link zur relevanten Literatur freuen.

    Danke


    #2
    Dein Fall gehört nicht zu § 16 EStG, denn Du hast zwar Deinen ganzen Anteil veräußert, gemeint ist aber bei § 16 EStG die Veräußerung des gesamten Nennkapitals, d.h. Du müsstest 100 % der Anteile haben und diese 100 % veräußert haben.

    Dich betrifft § 17 EStG und damit die Zeilen 44 oder 45. Da wird der steuerpflichtige Gewinn / Verlust abgefragt, d.h. Du gibst dort nur 60 % Deines Gewinns / Verlust ein.

    Du kannst darauf wetten, dass das Finanzamt Deine Ermittlung dieses steuerpflichtigen Gewinns / Verlusts haben will. Da kannst Du also parallel über das Formular "Belegnachreichung" das gleich mitliefern.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Hilfe,
      So werde ich es machen.

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