Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

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  • barbagianni
    Benutzer
    • 26.07.2013
    • 41

    #1

    Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

    Guten Morgen,

    bei der Berechnung meiner Einkommensteuer taucht unter
    "SONDERAUSGABEN ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben" folgenden Ausgaben:

    Summer der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 4.681 (Arbeitsgeben anteilig + Arbeitnehmer anteilig + KSK gesamt)
    abzüglich steuerfreie Zuschüsse erstattete Beiträge . .. . . . . 418 (das ist mein Beitrag bei der KSK eben anteilig)
    Verbleiben . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . 4.263
    davon 92 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . 3.922
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . -1.922 (Arbeitsgeanteil)
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . .. .. . . . . .. .. . . . . .. .. . . . . .. . . . 2.000


    Meine private Rentenversicherung von vor 2005 mit Kapitalwahlrecht beträgt 5.848.
    Den Betrag habe ich unter 7 - Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen
    Zeile 49 eingetragen.

    1. Ich frage mich, ob mein privater Rentenversicherungsbeitrag abgezogen wird und wenn, wo finde ich es?
    .... oder, wird sie gar nicht berücksichtigt weil sie am Vertragsende steuerfrei ist?

    2. Warum wird aus der 418 euro der KSK und von meiner Rente nur 92% beruchsichtigt?



    Vielen Dank








  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Zitat von barbagianni Beitrag anzeigen
    1. Ich frage mich, ob mein privater Rentenversicherungsbeitrag abgezogen wird und wenn, wo finde ich es?
    .... oder, wird sie gar nicht berücksichtigt weil sie am Vertragsende steuerfrei ist?

    2. Warum wird aus der 418 euro der KSK und von meiner Rente nur 92% beruchsichtigt?
    Sonstige Vorsorgeaufwendungen tauchen nur dann auf, wenn der Höchstbetrag für diese nicht bereits durch (Basis)kranken- und Pflegeversicherung überschritten werden, dann aber nur als Sammelposten ohne weitere Aufschlüsselung.

    Zu 2. Weil es so im EStG steht. Die steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 2005 schrittweise auf nachgelagerte Besteuerung umgestellt, d.h. der absetzbare Anteil der Beiträge steigt jährlich an. Im Gegensatz wird ein immer größerer Teil der Rente steuerpflichtig. Irgendwann liegt beides bei 100%.

    Kommentar

    • barbagianni
      Benutzer
      • 26.07.2013
      • 41

      #3
      multi

      vielen Dank für die Erklärung! ich war zu schnelle mit meinem 2ten Kommentar ;-)



      ​​​​​​​Ich habe jetzt testweise mein Einkommensteuerformular ohne Lohnsteuer und ohne ges. Rentenversicherung von AN und AG berechnet.

      Nun Plötzlich taucht einen Betrag auf:

      SONDERAUSGABEN ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
      weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen 5.460 Euro.

      Gibt es eine Erklärung dafür?

      Zuletzt geändert von barbagianni; 25.05.2022, 08:44.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Das Thema der Höchstbeträge für weitere Vorsorgeaufwendungen wurde doch bereits hier erörtert:

        Guten Morgen zusammen, meine Einkommensteuer habe ich in "Mein Elster" gerade ausgefüllt. Ich habe eine halbe Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter und arbeite in einem Museum (nicht Beamte). Parallel dazu bin ich selbständig und Zahle ich in die KSK meine Beiträge. Wobei ich hier nur die Rentenversicherung


        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • barbagianni
          Benutzer
          • 26.07.2013
          • 41

          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Sonstige Vorsorgeaufwendungen tauchen nur dann auf, wenn der Höchstbetrag für diese nicht bereits durch (Basis)kranken- und Pflegeversicherung überschritten werden, dann aber nur als Sammelposten ohne weitere Aufschlüsselung.
          Ich verstehe, aber nach der neuer Berechnung meiner Einkommensteuer ohne Lohn und Ges. Rent. Versicherung bekomme ich sogar mehr daraus. Summer der beschenkten abziehbaren Sonderausgaben werden 3.100 euro berücksichtigt.
          Anstatt 2.000 Euro mit Lohn + Renten dazu.


          Ich stelle mich zur Zeit solche Fragen, weil ich mir überlege ob es wirklich sinn macht einen Lohn zu bekommen bzw. 3 Tage die Woche arbeiten zu gehen, anstatt mich NUR auf meiner Selbständigkeit zu fokussieren.
          Meine Private Rentenversicherung zahle ich die nächsten 10 Jahren sowieso weiter.







          Kommentar

          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            Zitat von barbagianni Beitrag anzeigen

            ich mir überlege ob es wirklich sinn macht einen Lohn zu bekommen bzw. 3 Tage die Woche arbeiten zu gehen, anstatt mich NUR auf meiner Selbständigkeit zu fokussieren.
            Tja, wenn man nichtselbständig arbeitet, ist man halt sozialversichert, auch durch den Arbeitgeber. Aber das sind Überlegungen außerhalb der elektronischen Steuererklärung. Um es auf die Spitze zu treiben: Wenn man gar nicht arbeitet, bezieht man Sozialhilfe und bezahlt gar keine Steuern.

            Kommentar

            • barbagianni
              Benutzer
              • 26.07.2013
              • 41

              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen

              Tja, wenn man nichtselbständig arbeitet, ist man halt sozialversichert, auch durch den Arbeitgeber. Aber das sind Überlegungen außerhalb der elektronischen Steuererklärung. Um es auf die Spitze zu treiben: Wenn man gar nicht arbeitet, bezieht man Sozialhilfe und bezahlt gar keine Steuern.
              Ja, nicht zu arbeiten ist nicht mein Absicht natürlich.
              ich möchte nur verstehe warum unter
              "Summe der beschenkten abziehbaren Sonderausgaben" bei eine reine Selbständigkeit 3.100 euro berücksichtigt werden.
              Mit Lohn + Renten + Selbständigkeit nur 2.000 Euro.




              Kommentar

              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4268

                #8
                Zitat von barbagianni Beitrag anzeigen
                Ja, nicht zu arbeiten ist nicht mein Absicht natürlich.
                ich möchte nur verstehe warum unter
                "Summe der beschenkten abziehbaren Sonderausgaben" bei eine reine Selbständigkeit 3.100 euro berücksichtigt werden.
                Mit Lohn + Renten + Selbständigkeit nur 2.000 Euro.
                Ohne detaillierte Darstellung der Berechnung wird das keiner beantworten können. Beschränkt abziehbare Sonderausgaben ist viel zu ungenau.

                Andererseits sind wir hier auch kein Nachhilfeverein in Steuerdingen.

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