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Steuererklärung Pflichtpraktikum

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    Steuererklärung Pflichtpraktikum

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für das Jahr 2021 und habe hierzu Fragen, welche mir hoffentlich beantwortet werden können.

    Ich habe im Jahr 2021 ein Pflichtpraktikum in einer anderen Stadt absolviert und möchte gerne wissen, welche Fahrtkosten ich für das Jahr ansetzten kann?
    Von Januar bis einschl. September 2021 habe ich meine Studiengebühren inkl. Studententicket noch an meine Hochschule gezahlt.
    Ab Oktober 2021 habe ich mir ein studentisches Bahnticket, für die Stadt in welcher ich mein Pflichtpraktikum absolviert habe, zugelegt.
    Auch habe ich für die Zeit während meines Praktikums ein Auto zur Verfügung gehabt, mit welchem ich ebenfalls auch zum Praktikum gefahren bin.
    Nun ist meine Frage, ob ich beide dieser Tickets und die zurückgelegten Kilometer mit dem Auto in der Steuererklärung angeben kann?
    Was ist möglich, was nicht?

    Es wäre super hilfreich, wenn mir hierzu jemand behilflich sein kann.
    Danke euch!
    Gruß
    Dominik

    #2
    Geht es dir nur darum, die einbehaltene Lohnsteuer zurück zu bekommen, oder willst du auf einen Verlust kommen?

    Denn ehrlich gesagt, bei den Praktika, die ich kenne, kommt man nicht ernsthaft über den Grundfreibetrag, als das man sich über Werbungskosten Gedanken machen muss.

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      #3
      Hallo multi,

      danke dir für deine Antwort.
      Mein Gedanke war, neben der Rückzahlung der einbehaltenen Lohnsteuer auch ggfs. einen Verlustvortrag geltend zu machen, da mein Praktikum einen Umzug von 600km Entfernung voraussetzte.
      Meines Wissens nach lag die Umzugskostenpauschale ab April 2021 bei 870 Euro. Zzgl. des o.g Tickets i.H.v. 300 Euro, übersteigt dies die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro. Meinem Verständnis nach kann ich die Differenz als Verlustvortrag geltend machen? Bitte korrigiere mich, wenn ich etwas übersehen oder missverstanden habe.

      Danke dir!
      Gruß
      Dominik

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        #4
        Meinem Verständnis nach kann ich die Differenz als Verlustvortrag geltend machen? Bitte korrigiere mich, wenn ich etwas übersehen oder missverstanden habe.
        Das verstehst du falsch ! Ein Verlust entsteht nur, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten) negativ ist.

        Ist das nicht der Fall, lohnt sich die Einzelerklärung der Werbungskosten nur, wenn ohne die Geltendmachung Einkommensteuer anfallen würde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie,

          danke die für's aufklären! Da lag ich absolut falsch.
          "Ist das nicht der Fall, lohnt sich die Einzelerklärung der Werbungskosten nur, wenn ohne die Geltendmachung Einkommensteuer anfallen würde".
          Bedeutet, das eine Einzelerläuterung nur Sinn mache, wenn auf gut deutsch zu wenig Lohnsteuer von mir entrichtet wurde bzw. eine Nachzahlung gefordert werden würde?
          Falls ich hier auch falsch liege, könntest du mir das bitte nochmal näher erläutern.

          Danke dir

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            #6
            Falls ich hier auch falsch liege, könntest du mir das bitte nochmal näher erläutern.
            Jetzt gib mal zunächst nur die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ein oder lass sie über den Bescheinigungsabruf einfüllen.

            Gehe anschließend auf Prüfen und Steuer berechnen und lass dir die detaillierte Steuerberechnung anzeigen. Wenn dort eine Einkommensteuer von 0,00 €

            angezeigt wird, kannst du dir die Eintragung einzelner Werbungskosten ersparen. 1.000,00 € werden ja automatisch berücksichtigt und für einen negativen

            Gesamtbetrag der Einkünfte werden wohl auch 2.000,00 € Werbungskosten nicht reichen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Erledigt. Erfreulicherweise steht ein kleiner negativer Betrag dort in Höhe der entrichteten Lohnsteuer während meines Praktikums.
              Wenn ich nochmal kurz zu meinem allg. Verständnis nachhaken darf, was das Thema Werbungskosten angeht?
              Weshalb ist es hier nicht sinnvoll bzw. notwendig gewesen meine Werbungskosten einzeln zu erläutern? Im Umkehrschluss, wann ist es denn sinnvoll? Spielt der Grundfreibetrag hier eine Rolle?

              Danke dir vielmals!
              Gruß
              Dominik


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                #8
                Im Umkehrschluss, wann ist es denn sinnvoll? Spielt der Grundfreibetrag hier eine Rolle?
                Sinnvoll ist es, wenn die Werbungskosten über 1.000,00 € liegen und die Einkommensteuer ohne Angabe von Werbungskosten höher als 0,00 € ist.

                Sinnvoll ist es auch dann, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorliegen und die Werbungskosten

                so hoch sind, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ wird, weil dann ein Verlustvortrag geltend gemacht werden kann.

                Mit dem in den Tarif eingearbeiteten Grundfreibetrag hängt das nicht unmittelbar zusammen, der beeinflusst aber natürlich die Höhe der Einkommensteuer.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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