Hallo,
ich bin Teil einer WEG und vermiete dabei eine Eigentumswohnung. Jährlich kommt auch eine Abrechnung, welche Handwerkerleistungen aus der Instandhaltungsrücklage beglichen wurden.
Diese kann man dann ja wiederum unter Anlage V absetzen. Anscheinend wird unterschieden zwischen Herstellkosten (zb ein Gartenhaus) welche man über mehrere Jahre abschreiben muss und zwischen Erhaltungsaufwendungen für Reparaturen usw.
Die kann man wohl komplett in einem Jahr ansetzen oder wahlweise ebenfalls auf 5 Jahre verteilen. Stimmt das soweit?
Wie beantrage ich bei Elster denn diese Aufteilung?
Und will das Finanzamt dann die Original Rechnungen sehen oder reicht denen der Schrieb von der Hausverwaltung in dem die Handwerkerleistungen entsprechend dem Umlageschlüssel auf die WEG Parteien aufgeteilt wird?
ich bin Teil einer WEG und vermiete dabei eine Eigentumswohnung. Jährlich kommt auch eine Abrechnung, welche Handwerkerleistungen aus der Instandhaltungsrücklage beglichen wurden.
Diese kann man dann ja wiederum unter Anlage V absetzen. Anscheinend wird unterschieden zwischen Herstellkosten (zb ein Gartenhaus) welche man über mehrere Jahre abschreiben muss und zwischen Erhaltungsaufwendungen für Reparaturen usw.
Die kann man wohl komplett in einem Jahr ansetzen oder wahlweise ebenfalls auf 5 Jahre verteilen. Stimmt das soweit?
Wie beantrage ich bei Elster denn diese Aufteilung?
Und will das Finanzamt dann die Original Rechnungen sehen oder reicht denen der Schrieb von der Hausverwaltung in dem die Handwerkerleistungen entsprechend dem Umlageschlüssel auf die WEG Parteien aufgeteilt wird?
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