EÜR: Entnahmen und Einlagen

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  • kruemelmonster77
    Neuer Benutzer
    • 29.05.2022
    • 3

    #1

    EÜR: Entnahmen und Einlagen

    Hallo allerseits,

    ich bin Freiberufler und nutze für Privates und Geschäftliches ein- und dasselbe Konto.

    Im Mein Elster habe ich als Betriebsform eingetragen: "Angehöriger der freien Berufe".

    Mein Problem: ich kann die EÜR nicht absenden, weil in Zeile 125 (7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des § 4 Absatz 4a EStG) und 126 (Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen) nichts eingetragen ist.

    Soweit ich das verstehe, beziehen sich Entnahme bzw. Einlagen darauf, dass Geld zwischen dem privaten Girokonto und dem Geschäftskonto übertragen wird.

    Meine Frage: da ich kein separates Firmenkonto verwende, gibt es doch gar keine Entnahmen bzw. Einlagen, die ich angeben könnte. Was soll ich also in die beiden Felder eintragen?

    Gruß :-)
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Meine Frage: da ich kein separates Firmenkonto verwende, gibt es doch gar keine Entnahmen bzw. Einlagen, die ich angeben könnte. Was soll ich also in die beiden Felder eintragen?
    Bei den Entnahmen z. B. mindestens deine Ausgaben für die Lebenshaltung, du kannst auch deinen gesamten Gewinn dort eintragen.

    Bei den Einlagen darf man auch 0,00 € erklären, falls es weder Geld- noch Nutzungseinlagen gibt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • kruemelmonster77
      Neuer Benutzer
      • 29.05.2022
      • 3

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei den Entnahmen z. B. mindestens deine Ausgaben für die Lebenshaltung, du kannst auch deinen gesamten Gewinn dort eintragen.

      Bei den Einlagen darf man auch 0,00 € erklären, falls es weder Geld- noch Nutzungseinlagen gibt.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Ergänzende Frage: meines Wissens wirken sich die Angaben auf die Steuerlast nicht aus oder? Wozu müssen diese Angaben überhaupt gemacht werden?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Wozu müssen diese Angaben überhaupt gemacht werden?
        Die Angaben sind notwendig, um eine sog. Überentnahme erkennen zu können. Praktische Bedeutung hat das für den Fall, dass in der EÜR

        Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geltend gemacht werden und die Anlage SZ eingereicht werden muss. § 4 Abs. 4a EStG begrenzt den Abzug

        von Schuldzinsen bei Überentnahmen. Maßgeblich sind die kumulierten Werte über die Jahre. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Frodofroehlich
          Neuer Benutzer
          • 30.01.2016
          • 13

          #5
          Hallo, ich habe den gleichen Fall. Ich bin seit 2023 selbstständiger Kleinunternehmer und alles Geschäftliche und Private geht über mein eines privates Girokonto.
          Bei Entnahmen, schreibe, ich den ganzen Gewinn rein, ok. Ich hatte aber auch ein paar Betriebsausgaben, die ich auch aus diesem Konto bezahlt habe. Die sollte ich doch ebenfalls als Einlage angeben, sonst denkt das FA, der hat das sonstwie bezahlt? Wie ist es bei Ausgaben zu Arbeitsreisen, die ich mit einer KM-Pauschale angegeben habe, denn das ist ja keine konkrete Einlage, die ich getätigt habe, sondern eine "abstrakte" Rechnung, um die realen Kosten abzudecken?

          Vielen Dank und viele Grüße
          Frodofroehlich

          Kommentar

          • Telepeter
            Erfahrener Benutzer
            • 17.02.2023
            • 1484

            #6
            Wenn Fahrtkosten mit der km-Pauschale geltend gemacht werden ist das eine Einlage, denn das Fahrzeug befindet sich im Privatvermögen wird aber (teilweise) betrieblich genutzt. Also muss hier mindestens der Betrag stehen, der als km-Pauschale geltend gemacht wird, sonst wird das von ELSTER als Fehler erkannt.

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15394

              #7
              Woher kommt dieses Misstrauen nur? Das Finanzamt denkt, jemand, der seinen ganzen Gewinn entnimmt, hat irgendwelche Einnahmen verschwiegen!

              Du hast ja nicht gesagt dass Du alle Einnahmen entnimmst, sondern nur den Gewinn. Es scheint also noch Ausgaben gegeben zu haben, die Du durch die restlichen Einnahmen gedeckt hast.

              Kommentar

              • Frodofroehlich
                Neuer Benutzer
                • 30.01.2016
                • 13

                #8
                Ah sorry, da habe ich jetzt Gewinn und Einnahme durcheinander geworfen.
                Wenn ich ganz sicher sein möchte und korrekt, übertrage ich in meinem Fall, die Betriebseinnahmen- und -ausgaben der EÜR in die Entnahmen und Einlagen der EÜR rein?

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15394

                  #9
                  Eigentlich musst Du Dir die Antwort von Telepeter zu Herzen nehmen. Die Eintragungen dort haben ja keinen Einfluss auf die Steuer selbst. Auch dem Finanzamt ist klar, dass durch Deinen Gewinn kein Betriebsvermögen entsteht.

                  Kommentar

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