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Fehlermeldung private/gesetzliche KV Person A und Person B

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    Fehlermeldung private/gesetzliche KV Person A und Person B

    Hallo liebe Community, bin gerade mit meinElster am Verzweifeln...

    Zur Vorgeschichte: ich bin die "Ehefrau", habe Elster allerdings schon vor der Ehe genutzt und bin unter meinem Namen auf MeinElster angemeldet. Nach der Hochzeit habe ich die Einkommensteuererklärung für mich und meinen Mann über dieses Konto erstellt, dabei habe ich mich immer als Person A stehen lassen, meinen Mann als Person B eingetragen.

    Nun habe ich letztens zufällig erfahren, dass das gar nicht so geht und das Finanzamt sich quasi weigern kann, das so anzuerkennen (finde ich zwar eine Riesensauerei, aber heute gehts um was anderes....). Ich habe dann auch gesehen, dass wir beim Steuerbescheid quasi immer "umgedreht" wurden und mein Mann dann Person A war.

    Nun wollte ich es dieses Jahr richtig machen und habe ihn als Person A eingegeben, mich als Person B. Zusätzlich habe ich die elektronische Dateneingabe gemacht und das auch über meinen Account für meinen Mann beantragt, sodass unser beider Daten zum Verdienst und Steuerabzug bereits in Elster übertragen wurden.

    Nun ist es so, mein Mann ist Angestellt (verdient über der Beitragsbemessungsgrenze) und gesetzlich versichert. Ich bin Beamtin und privat versichert.

    Elster zeigt mir nun an:

    ​​​​​​
    • Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung laut Nummer 24 a der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Ehefrau / Person B).
      Mögliche Fehlerquellen
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer 24 b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
    Das stimmt aber so nicht, mein Mann steht als Person A drin und die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung stehen bei ihm inkl. der gesetzlichen KV, ich stehe als Ehefrau drin und meine Daten sind auch richtig.
    Ich weiß nicht, was ich da tun soll. denn wenn ich auf "beheben" gehe, ist ja alles richtig eingetragen....
    Liegt es vielleicht daran, dass das Programm quasi auf mich angemeldet ist? Weiß gerade keine Lösung mehr...

    #2
    Liegt es vielleicht daran, dass das Programm quasi auf mich angemeldet ist? Weiß gerade keine Lösung mehr...
    Daran liegt es nicht. Die Zuordnung beim Bescheinigungsabruf erfolgt über die persönliche ID, die du ja sicher im Hauptvordruck richtig erfasst hast.

    Hast du vielleicht Daten aus dem Vorjahr übernommen, wo du dich nicht den Vorgaben entsprechend als Ehemann eingetragen hattest ?

    Du musst zunächst die Einträge auf Seite 5 der Anlage Vorsorgeaufwand manuell kontrollieren und zwar sowohl bei deinem Mann wie bei dir.

    Die Meldungen besagen ja, dass bei dir AG-Zuschüsse laut Nr. 24a der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind und bei deinem Mann solche

    nach Nummer 24b.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Schon mal vielen Dank für die Antwort Charlie24

      Ich habe extra keine Daten aus dem Vorjahr übernommen, um sowas zu vermeiden. Ich habe alles überprüft und es stimmt ja auch soweit...mein Mann steht immer zuerst und als Person A.

      In keiner von beiden Lohnsteuerabrechnungen stehen Zahlen bei 24b, auch in Elster nicht.

      Und das wird nun angezeigt, wenn ich auf die Anlage Vorsorgeaufwand gehe...
      ​​​​​​Aktueller Fehler
      • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer 24 b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

      Fehlermeldung - Grafik AusrufezeichenBeiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung MAUZINCHEN

      Zeile 23
      Beiträge zu privaten Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)(Euro)
      Übernommen aus Bescheinigungen

      Zeile 24
      Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen(Euro)
      Übernommen aus Bescheinigungen

      Zeile 25
      Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge(Euro)

      Zeile 26
      Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen laut Zeile 23 und / oder 24 (zum Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung)(Euro)
      Hilfe zum Begriff anzeigenBeiträge zu Wahlleistungen / Zusatzversicherungen

      Zeile 27
      Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (zum Beispiel für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) und / oder zu zusätzlichen Pflegeversicherungen abzüglich erstatteter Beiträge(Euro)


      Aus irgendeinem Grund steht in der Fehlermeldung ja Person A, aber das finde ich unter dem Reiter "Mauzinchen" und da steht mein Name und meine Zahlen. Ich habe das aber so nicht eingegeben ich weiß auch leider nicht, wie ich das ändern kann....

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        #4
        Du sollst direkt auf die Seite 5 der Anlage Vorsorgeaufwand gehen und dort zunächst deinen Mann aufrufen.

        Der steuerfreie AG-Zuschuss, den dein Mann als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter erhält, muss in Zeile 37 stehen, die Zeile 38 muss bei ihm leer sein,

        auch 0 darf dort nicht eingetragen sein. Manchmal machen da die AG bei den Lohnsteuerbescheinigungen Fehler und tragen 0-Werte ein.

        Im nächsten Schritt überprüfst du dann auf Seite 5 die Einträge bei dir.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Nachtrag: Du solltest den Prüfungsmodus verlassen, der führt dich in die Irre. Einfach auf Eingeben und Daten übernehmen klicken.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Ja das hatte ich eigentlich gemacht...
            Bin jetzt nochmal bei meinem Mann durch und da war tatsächlich eine 0 eingetragen. Das war definitiv eine automatische Eintragung nach dem Datenabruf, gestern hate ich nämlich einiges bereits händisch eigegeben und da kam keine Fehlermeldung.
            Habe die 0 gelöscht und nun geht es...das ist ja mal echt unnötig.

            Also hab vielen Dank!

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              #7
              Zitat von Mauzinchen Beitrag anzeigen
              Nun habe ich letztens zufällig erfahren, dass das gar nicht so geht und das Finanzamt sich quasi weigern kann, das so anzuerkennen (finde ich zwar eine Riesensauerei, aber heute gehts um was anderes....). Ich habe dann auch gesehen, dass wir beim Steuerbescheid quasi immer "umgedreht" wurden und mein Mann dann Person A war.
              "Zufällig erfahren", der Witz ist gut :-) Wenn nach "Ehemann" und "Ehefrau" gefragt wird und man dann da unbedingt bei "Ehemann" die Ehefrau und bei "Ehefrau" den Ehemann sehenden Auges einträgt ...

              Aber mal ernsthaft: Das manuelle Umstellen der eingegeben Daten von Ehemann zu Ehefrau und umgekehrt müsste vom Bearbeiter mit genauso viel Aufwand und Fehleranfälligkeitsneigung manuell gemacht werden wie Du es jetzt gerade selbst machst und erlebst. Da habe ich ehrlich gesagt volles Verständnis dafür, wenn der Bearbeiter dann sagt, dass Du Dein Problem doch bitte nicht auf das Finanzamt abschiebst, sondern die so quasi unbearbeitbare Erklärung "richtig" machst.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen

                "Zufällig erfahren", der Witz ist gut :-) Wenn nach "Ehemann" und "Ehefrau" gefragt wird und man dann da unbedingt bei "Ehemann" die Ehefrau und bei "Ehefrau" den Ehemann sehenden Auges einträgt ...

                Aber mal ernsthaft: Das manuelle Umstellen der eingegeben Daten von Ehemann zu Ehefrau und umgekehrt müsste vom Bearbeiter mit genauso viel Aufwand und Fehleranfälligkeitsneigung manuell gemacht werden wie Du es jetzt gerade selbst machst und erlebst. Da habe ich ehrlich gesagt volles Verständnis dafür, wenn der Bearbeiter dann sagt, dass Du Dein Problem doch bitte nicht auf das Finanzamt abschiebst, sondern die so quasi unbearbeitbare Erklärung "richtig" machst.
                Also das sehe ich nicht so, schließlich steht da als erstes "Person A" und dann erst Ehemann und da bin ich tatsächlich davon ausgegangen, dass ich mich da auch als Frau eintragen darf, da ich schließlich meinen Mann in mein bestehendes Formular aufgenommen habe.

                Und im Jahr 2022 finde ich es tatsächlich absolut inakzeptabel, dass sich bei einer gemischtgeschlechlichen Ehe der Mann als Person A in den Mantelbogen eintragen muss und die Frau automatisch Person B ist. Das hab ich quasi gar nicht für möglich gehalten...
                ​​​​Da wäre es doch sehr viel gerechter, wenn es alphabetisch sein müsste wie bei gleichgeschlechtlichen Paaren oder einfach derjenige, der die Erklärung macht, sich als Person A einträgt.

                Und wie ich in dem Forum erfahren habe, ist das für den/die SachbearbeiterIn nur ein Klick (obs stimmt, vermag ich nicht zu sagen) . Es wurde ja auch mehrere Jahre von 2 verschieden Finanzämtern so akzeptiert und es bestand auch Schriftverkehr, wo der/die SB ja hätte äußern können, dass ich das beim nächsten Mal ändern muss. Dazu gab es aber keine Info. Und daher habe ich es tatsächlich nicht gewusst bzw mir Gedanken dazu genacht, auch wenn du das witzig findest.

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                  #9
                  Man muss die Formulierung im Hauptvordruck eigentlich nur genau lesen, um zu verstehen, wie das gemeint ist. Wenn dort steht:

                  1 - Steuerpflichtige Person. Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)

                  dann sagt das: Falls es bei einer Zusammenveranlagung einen Ehemann gibt, ist der unter 1 zu erfassen. Es wird zwar seit Jahren diskutiert, die

                  Reihenfolge den Beteiligten zu überlassen, solange es aber immer noch Zusammenveranlagungen gibt, bei denen nicht jeder eine persönliche ID hat,

                  ist es für die Finanzämter schwierig bis unmöglich, Daten über Jahre hinweg automatisch verfolgen zu können. Es gibt im Übrigen auch eine definierte

                  Reihenfolge bei gleichgeschlechtlichen Ehen (Ehepartner/-in A) sowie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften (Lebenspartner/-in A). Auch hier

                  dürfen sich die Beteiligten die Reihenfolge nicht selbst aussuchen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Als ob wir nicht genug echte Probleme hätten.. aber nein, da muss sich noch über die Reihenfolge in der Steuererklärung und Diverse gestritten werden.
                    Nobel geht die Welt zu Grunde....
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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