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    Freigestellte Zinsen

    Hallo , das Finanzamt hat von meiner Bank eine Bescheinigung bekommen.

    Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag als Überschrift.

    Freigestellte Zinsen und der Betrag. Weis jemand wo ich die bei der Einkommensteuer

    in mein Elster eintragen muss.
    Auch in welche Zeile? Anlage KAP in welche Zeile

    #2
    Zitat von Gerdalein28.09.1954 Beitrag anzeigen
    Hallo , das Finanzamt hat von meiner Bank eine Bescheinigung bekommen.
    Warum das Finanzamt und nicht du?

    Zitat von Gerdalein28.09.1954 Beitrag anzeigen
    Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag als Überschrift.

    Freigestellte Zinsen und der Betrag. Weis jemand wo ich die bei der Einkommensteuer in mein Elster eintragen muss.
    Auch in welche Zeile? Anlage KAP in welche Zeile
    Es heißt Abgeltungssteuer. D.h. die Besteuerung ist damit abgegolten, dass die Bank entweder für die Erträge Steuern abgeführt oder diese mit dem Freistellungsauftrag verrechtnet hat.
    Aus diesem Grund ist die Abgabe der Anlage KAP in der Regel nicht erforderlich.

    Es stellt sich also die Frage, warum du die Anlage KAP abgeben willst oder sogar musst.
    In der Steuerberscheinigung stehen die Zeilennummern für die Anlage KAP drin.

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      #3
      Hallo Gerdalein28.09.1954,

      wenn deine Zinserträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen und du deine Freistellungsaufträge so verteilt hast, dass keine Kapitalertragssteuer einbehalten wurde, brauchst du nichts eintragen in der Anlage KAP.

      Tschüß

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        #4
        Warum das Finanzamt und nicht du?
        Sie bekommt, falls beantragt,, eine vollständige Steuerbescheinigung, von ihrer Bank, das Finanzamt bekanntlich nur die Mitteilung über den

        tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag. Falls Kapitalerträge erklärt werden sollen oder müssen, gehören die Beträge

        entweder in die Zeile 16 oder in die Zeile 17 der Anlage KAP.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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