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    Elternzeit

    Hallo!!

    Ich habe 2021 einen Monat Elternzeit verbracht, werden diese Tage auch in Zeile 31 eingetragen?

    Danke im Voraus!

    #2
    Ich habe 2021 einen Monat Elternzeit verbracht, werden diese Tage auch in Zeile 31 eingetragen?
    Meinst du die Angaben zur Entfernungspauschale in der Anlage N ? Meiner Meinung nach sind die bei Urlaubs- und Krankheitstage zu erfassen.

    Die Angaben dienen nur der Plausibilisierung, gerechnet wird mit den Tagen, die unter aufgesucht an XXX Tagen eingetragen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo roro_rr,

      deine Elternzeit trägst du im Hauptvordruck Seite 7 Zeile 43 ein.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        deine Elternzeit trägst du im Hauptvordruck Seite 7 Zeile 43 ein.
        Nein, nur das Elterngeld ! Der Bezugszeitraum wird nicht mehr abgefragt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Meinst du die Angaben zur Entfernungspauschale in der Anlage N ? Meiner Meinung nach sind die bei Urlaubs- und Krankheitstage zu erfassen.

          Die Angaben dienen nur der Plausibilisierung, gerechnet wird mit den Tagen, die unter aufgesucht an XXX Tagen eingetragen werden.

          Also nur auf Anlage N Zeile 31, Urlaubs-, Krankheits- und Homeoffice Tage. Und berechne ich die besuchten Tage, indem ich die Tage der Elterzeit abziehe?




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            #6
            Und berechne ich die besuchten Tage, indem ich die Tage der Elterzeit abziehe?
            Du musst doch selbst wissen, an wie viel Arbeitstagen im Jahr, du deine erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast.

            Ob du da von der Zahl der Arbeitstage in deinem Bundesland die auf die Elternzeit sowie den Urlaub und eventuell auf das Homeoffice

            entfallende Tage abziehst oder deine Arbeitszeitaufzeichnungen zu Rate ziehst, bleibt dir überlassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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