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Arbeitnehmer in der Schweiz, Rentner in Deutschland - alles im gleichen Jahr 2021

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    Arbeitnehmer in der Schweiz, Rentner in Deutschland - alles im gleichen Jahr 2021

    Hallo zusammen.

    Ich war bis zum 30.06.2021 in der Schweizer tätig, hatte dort eine Zweitwohnung und bin alle 2 Wochen nach Hause gefahren.

    Seit dem 01.07.2021 bin ich jetzt Rentner. Mein Aufenthaltsort ist jetzt wieder Deutschland.

    Die Einkommensteuererklärung für 2021 habe ich weitestgehend erstellt.
    Beim Thema Vorsorgeleistungen bin ich jedoch etwas unsicher.
    Ich gehe mal davon aus, dass ich die vom 01.01. bis 30.06.2021 entrichteten Beiträge zur AHV sowie für die berufliche Vorsorge (Säule 2) steuerlich geltend machen kann.
    Wenn ja, in welchem Formular trage ich diese ein?

    Freue mich auf die Antwort(en) und bedanke mich schon mal im Voraus.

    #2
    Wenn ja, in welchem Formular trage ich diese ein?
    Wenn du auch vor Renteneintritt deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hattest, dann warst du doch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      danke für die Antwort / Frage.
      Diesbezüglich weitere Erläuterungen zu meinem Umfeld in 2021.

      Eine beschränkte Steuerpflicht gilt für natürliche Personen mit Schweizer Einkünften ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit sie in der Schweiz:
      Erwerbseinkommen beziehen, es sei denn sie wären Grenzgänger
      Bei internationalen Sachverhalten wird das Besteuerungsrecht jedoch eingeschränkt durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) In diesem Abkommen ist u. a. geregelt, dass bei mehrfachem Wohnsitz der Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmend ist für die Ansässigkeit und damit für die grundsätzliche Besteuerung. In den DBA ist für jede Einkunftsart einzeln geregelt, welches Land das Besteuerungsrecht ausüben darf.
      Quelle: https://www.artax.com/

      Gemäss der o. a. Definition wurde ich bis einschliesslich 2021 in der Schweiz quellenbesteuert.
      Dazu muss ich noch vermerken, das ich eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz hatte. Ich war kein Grenzgänger!

      Ich habe selbstverständlich jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgegeben. Da ich jedoch kein deutsches Einkommen hatte, sind auch keine Steuern in Deutschland angefallen.

      Erst jetzt, also für 2021, fallen in Deutschland Steuern an, da ich eine deutsche Rente beziehe und ein Einkommen in der Schweiz hatte.
      Jetzt kommt der Progressionsvorbehalt "zum Zuge". Die Schweizer Einkünfte aus dem 1. Halbjahr 2021 erhöhen leider Gottes meinen Steuersatz.
      Jetzt gilt es, das Schweizer Bruttoeinkommen so weit wie möglich zu "drücken" .
      Dabei helfen neben den Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Mietwohnung in der Schweiz, ..auch meine Krankenkassenbeiträge, die ich als obligatorisch Versicherter an eine Schweizer Krankenkasse gezahlt habe. Diese Einträge habe ich bereits in der Einkommensteuerklärung vorgenommen.
      Beim "Drücken" helfen würden zusätzlich auch die in der Schweiz entrichteten Beiträge zur AHV sowie für die berufliche Vorsorge (Säule 2).
      Nur weiss ich nicht, in welchem Formular die einzutragen sind, bzw. eingetragen werden können. Ich finde nichts passendes.

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        #4
        Da die Anlage N-GRE m. W. nur für Grenzgänger und nur in Baden-Württemberg gilt, müssten Beiträge für die Altersvorsorge m. E. in der Anlage Vorsorgeaufwand

        erklärt werden. Ich wüsste nicht, wo die sonst hin sollen. Ob und in welchem Umfang die als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigungsfähig sind, darüber wurde

        jahrelang gestritten. Es gibt dazu ein BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium....n-Schweiz.html

        Hier noch ein Link: https://www.artax.com/schweizer-ahv-...teuer-schweiz/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank.
          Ich probiere es einfach mal.
          Das Ergebnis teile ich dir mit.
          Ich wünsche einen schönen Tag und ein gute Zeit.

          Mfg
          RoBra

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            #6
            Was wirklich möglich ist, weiß ich nicht. In dem BMF-Schreiben steht ja bei den Voraussetzungen auch:
            • Der Beschäftigungsstaat keinerlei steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dieser Einnahmen zulässt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Nachtrag: Inzwischen sind die im BMF-Schreiben genannten Voraussetzungen in das Gesetz übernommen worden. § 10 Abs. 2 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

              Ich glaube, da hast du Pech gehabt, was die Berücksichtigung angeht. Die Beiträge dürften sich ja wohl auch in der Schweiz steuermindernd ausgewirkt haben.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

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