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Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen erreicht

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    Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen erreicht

    Hallo zusammen,

    mit meinen gesamten Vorsorgeaufwenungen (inkl. Beiträge zur Kranken,- u. Pflegeversicherung) liege ich bei 2.835 EUR. (Anlage Vorsorgeaufwand)
    Meine Höchstgrenze liegt bei 1.900.

    Durch die Höchstgrenze wurde mir der Betrag dementsprechend gekürzt.

    In der Vorab- Berechnung aus Elster wird die Höchstgrenze nicht berücksichtigt. Somit ist die Berechnung falsch und hinfällig.
    Gibt es eine Möglichkeit dies korrekt anzugeben und sich vorab berechnen zu lassen?

    Vielen Dank vorab
    & beste Grüsse
    D.

    PS: in Zeile 51 habe ich "nein" angegeben - falls das ausschlaggebend sein sollte...

    #2
    In der Vorab- Berechnung aus Elster wird die Höchstgrenze nicht berücksichtigt. Somit ist die Berechnung falsch und hinfällig.
    Nein, die Berechnung ist nicht falsch. Für die Beiträge zur Krankenversicherung (ohne Krankengeldanteil) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung

    gilt der Höchstbetrag ja nicht. Wegen des versicherten Krankengelds wird der Beitrag bei GKV um 4% gekürzt. Alle weiteren Versicherungen wirken

    sich steuerlich nicht mehr, das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich weiß nicht, ob Du oder ich den TE jetzt falsch verstehe: Ich interpretiere ihn so, dass er einen Bescheid des Finanzamts erhalten hat, in dem das auf 1.900 € gekürzt wurde ("... wurde ... gekürzt"), während in seiner Berechnung durch Mein Elster hier keine Kürzung erfolgte, weswegen er von einem Fehler in Mein Elster ausgeht.

      @Dennis1809: Kläre uns doch auf, wie Du das genau meinst.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        PS: in Zeile 51 habe ich "nein" angegeben - falls das ausschlaggebend sein sollte...
        Das habe ich tatsächlich überlesen und das ist natürlich ausschlaggebend und auch falsch. Nein in Zeile 51 führt nämlich zu einem Höchstbetrag

        von 2.800 € statt der 1.900 €. Nur Selbstständige tragen ihre Krankenversicherungsbeiträge zu 100% selbst, Arbeitnehmer und Rentner jedoch nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Picard777
          Hallo Charlie24

          vielen Dank für Eure Antworten.
          Picard, so, wie Du es beschrieben hast meinte ich es :-)
          Im Bescheid wurden mir max. 1.900 angerechnet - in meiner Berechnung in Mein Eltster erfolgte keine Kürzung. Anstatt in meiner ursprünglichen Berechnung hätte ich etwas wieder bekommen. Nun muss ich 175,- nachzahlen.

          Zur besseren Veranschaulichung habe ich Screenshots von der ursprünglichen Berechnung, sowie den Bescheiddaten eingefügt.

          Da ich Arbeitnehmer bin (nicht selbstständig) habe ich den Fehler anscheinend in Zeile 51 gemacht. Dort hätte ich dann wohl "keine Angabe" machen sollen.

          Ist es möglich, dies im Nachheinein noch zu ändern und ggf. einen Einspruch einzulegen?
          In dem Fall ist es ja mein eigenes Verschulden / Dummheit / Unwissenheit...

          Danke für Euren Support!!
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            #6
            Dort hätte ich dann wohl "keine Angabe" machen sollen.
            Richtig, Arbeitnehmer müssen die Zeile 51 auf keine Angabe belassen.

            Ist es möglich, dies im Nachheinein noch zu ändern und ggf. einen Einspruch einzulegen?
            Was soll das bringen ? Das Finanzamt hat doch richtig gerechnet: Beitrag zur KV + Beitrag zur gesetzl. PV.

            Da der KV-Beitrag deutlich unter 1.900 € lag, entfällt die Kürzung um 4% für die Krankengeldversicherung.

            Anschließend wurde bis zum Höchstbetrag von 1.900 € aufgefüllt. Die Rentenversicherung wurde extra berechnet.

            Das kannst du anhand der Bescheiddaten überprüfen. Du kannst auch aus den übermittelten Daten eine neue Erklärung

            starten, die Zeile 51 auf keine Angabe ändern und dann die detaillierte Steuerberechnung laufen lassen. Das muss aber

            alles nicht sein, nach deinen Screenshots ist nämlich alles richtig !
            Zuletzt geändert von Charlie24; 01.06.2022, 16:27. Grund: Text angepasst
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ich schließe mich Charlie24 an.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #8
                Vielen lieben Dank!
                Jetzt habe ich es auch verstanden - dann lass ich alles so und beim nächsten Mal weiss ich besser bescheid! :-)

                Danke u. Gruss,
                Dennis

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