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Wasserschaden im Haus

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    Wasserschaden im Haus

    Hallo,
    der Wasserschaden in meinem Haus wurde von der Wohngebäudeversicherung nur zu einem Teil übernommen. Kann ich den nicht übernommenen Teil in MeinElster eintragen und wo?

    Danke für eine Antwort.
    Mit freundlichem Gruß.

    ottootto

    #2
    Werbungskosten aus Vermietung gehören in die Anlage V.

    Kommentar


      #3
      Bei Eigennutzung gilt folgendes:

      Die nicht von der Versicherung erstatteten Arbeitskosten kannst du jedenfalls als Handwerkerkosten geltend machen.

      Zu erfassen sind die Kosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

      Ob Wasserschäden außergewöhnliche Belastungen sein können, hängt wohl von der Schadensursache ab.

      Da musst du dich selbst schlau machen. wir machen hier keine Steuerberatung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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