Hallo liebes Elster-Forum,
obwohl ich bisher dachte, recht versiert im Umgang mit Steuererklärungs-Software zu sein, gilt das offenbar nur für die österreichische Variante. Bei ELSTER stoße ich an meine Grenzen, weshalb ich mich an euch wende!
Ich habe im Zeitraum von 01.10.2017 - 01.03.2018 ein Praktikum in Baden-Württemberg absolviert. In diesem Zeitraum habe ich meinen Wohnsitz weiterhin in Österreich behalten, da mir das praktischer erschien. Auf meinen Verdienstabrechnungen ist daher auch immer meine österreichische Adresse angeführt.
Da ich in jedem betreffenden Kalenderjahr somit nur 3 Monate Gehalt erhalten habe, würde mir meiner Meinung nach eine Rückzahlung von zu viel bezahlter Lohnsteuer zustehen. Verstehe ich das richtig, dass ich dafür die "Einkommenssteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C)" durchführen muss? Kann ich diese online durchführen oder habe ich irgendeinen wichtigen Aspekt falsch verstanden oder übersehen?
Vielen Dank im Vorhinein und liebe Grüße aus Wien!
Ledertasche
obwohl ich bisher dachte, recht versiert im Umgang mit Steuererklärungs-Software zu sein, gilt das offenbar nur für die österreichische Variante. Bei ELSTER stoße ich an meine Grenzen, weshalb ich mich an euch wende!
Ich habe im Zeitraum von 01.10.2017 - 01.03.2018 ein Praktikum in Baden-Württemberg absolviert. In diesem Zeitraum habe ich meinen Wohnsitz weiterhin in Österreich behalten, da mir das praktischer erschien. Auf meinen Verdienstabrechnungen ist daher auch immer meine österreichische Adresse angeführt.
Da ich in jedem betreffenden Kalenderjahr somit nur 3 Monate Gehalt erhalten habe, würde mir meiner Meinung nach eine Rückzahlung von zu viel bezahlter Lohnsteuer zustehen. Verstehe ich das richtig, dass ich dafür die "Einkommenssteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C)" durchführen muss? Kann ich diese online durchführen oder habe ich irgendeinen wichtigen Aspekt falsch verstanden oder übersehen?
Vielen Dank im Vorhinein und liebe Grüße aus Wien!
Ledertasche
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