Guten Abend,
ich sitze derzeit an meiner ersten Est nach meinem Masterstudium. Im Jahr 2021 habe ich nur 5 Monate gearbeitet. Dementsprechend habe ich in den 5 Monaten 2.400 EUR Lohnsteuer bei 17.000 EUR Verdienst gezahlt. Zudem habe ich eine tägliche Anfahrt von 42 km für die einfache Strecke, weshalb ich also ca. 1.900 EUR vom Fiskus zurück bekommen würde.
Zeitgleich trage ich alles zusammen, weil ich mir rückwirkend bis 2017 einen Verlustvortrag anerkennen lassen möchte. Meine jährlichen Kosten im Studium beliefen sich auf ca. 3.000 EUR (Fortbildungskosten/Vorsorgeaufwand). Somit würde ich gerne vom Finanzamt 11.000-12.000 EUR also Verlustvortrag anerkennen lassen. Nehmen wir mal an der Verlustvortrag wird mir anerkannt, da sich meine Frage hierauf bezieht.
Mein ursprünglich angedachtes Vorgehen: Ich reiche den Verlustvortrag (Est 2017-2020) zusammen mit der Est 2021 ein. Allerdings bin ich auf diesen Forenbeitrag gestoßen, in dem es heißt, dass in solchen Fällen in denen nicht das volle Jahr nach dem Studium gearbeitet wurde, der Verlustvortrag häufig „verpufft“!
Jetzt frage ich mich ob meinen Verlustvortrag so überhaupt zum Tragen kommt, da das Finanzamt meinen Verlustvortrag von meinen Einnahmen für 2021 abzieht und ich dann „nur“ max. 2.400 EUR Steuern zurück bekomme, weil 17.000 EUR – 11.000 EUR = 6.000 EUR und somit steuerfrei. Und mehr als 2.400 EUR Lohnsteuer habe ich letztes Jahr nicht bezahlt. Das sind zwar 500 EUR mehr, aber ich fände das irgendwie ungerecht, da die Ausgaben im Studium hiermit kaum abgedeckt würden.
Daher hatte ich mir ein alternatives Vorgehen überlegt:
ich sitze derzeit an meiner ersten Est nach meinem Masterstudium. Im Jahr 2021 habe ich nur 5 Monate gearbeitet. Dementsprechend habe ich in den 5 Monaten 2.400 EUR Lohnsteuer bei 17.000 EUR Verdienst gezahlt. Zudem habe ich eine tägliche Anfahrt von 42 km für die einfache Strecke, weshalb ich also ca. 1.900 EUR vom Fiskus zurück bekommen würde.
Zeitgleich trage ich alles zusammen, weil ich mir rückwirkend bis 2017 einen Verlustvortrag anerkennen lassen möchte. Meine jährlichen Kosten im Studium beliefen sich auf ca. 3.000 EUR (Fortbildungskosten/Vorsorgeaufwand). Somit würde ich gerne vom Finanzamt 11.000-12.000 EUR also Verlustvortrag anerkennen lassen. Nehmen wir mal an der Verlustvortrag wird mir anerkannt, da sich meine Frage hierauf bezieht.
Mein ursprünglich angedachtes Vorgehen: Ich reiche den Verlustvortrag (Est 2017-2020) zusammen mit der Est 2021 ein. Allerdings bin ich auf diesen Forenbeitrag gestoßen, in dem es heißt, dass in solchen Fällen in denen nicht das volle Jahr nach dem Studium gearbeitet wurde, der Verlustvortrag häufig „verpufft“!
Jetzt frage ich mich ob meinen Verlustvortrag so überhaupt zum Tragen kommt, da das Finanzamt meinen Verlustvortrag von meinen Einnahmen für 2021 abzieht und ich dann „nur“ max. 2.400 EUR Steuern zurück bekomme, weil 17.000 EUR – 11.000 EUR = 6.000 EUR und somit steuerfrei. Und mehr als 2.400 EUR Lohnsteuer habe ich letztes Jahr nicht bezahlt. Das sind zwar 500 EUR mehr, aber ich fände das irgendwie ungerecht, da die Ausgaben im Studium hiermit kaum abgedeckt würden.
Daher hatte ich mir ein alternatives Vorgehen überlegt:
- Erst die Est für 2021 einreichen, Bescheid abwarten und Auszahlung erhalten.
- Anschließend Verlustvortrag für 2017-2020 beantragen.
- Verlustvortrag erst für die ESt 2022 anrechnen lassen, da ich dann volle 12 Monate gearbeitet habe.
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