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Erste Steuererklärung nach dem Studium komplett mit Verlustvortrag verrechnet?

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    Erste Steuererklärung nach dem Studium komplett mit Verlustvortrag verrechnet?

    Guten Abend,

    ich sitze derzeit an meiner ersten Est nach meinem Masterstudium. Im Jahr 2021 habe ich nur 5 Monate gearbeitet. Dementsprechend habe ich in den 5 Monaten 2.400 EUR Lohnsteuer bei 17.000 EUR Verdienst gezahlt. Zudem habe ich eine tägliche Anfahrt von 42 km für die einfache Strecke, weshalb ich also ca. 1.900 EUR vom Fiskus zurück bekommen würde.
    Zeitgleich trage ich alles zusammen, weil ich mir rückwirkend bis 2017 einen Verlustvortrag anerkennen lassen möchte. Meine jährlichen Kosten im Studium beliefen sich auf ca. 3.000 EUR (Fortbild
    ungskosten/Vorsorgeaufwand). Somit würde ich gerne vom Finanzamt 11.000-12.000 EUR also Verlustvortrag anerkennen lassen. Nehmen wir mal an der Verlustvortrag wird mir anerkannt, da sich meine Frage hierauf bezieht.

    Mein ursprünglich angedachtes Vorgehen: Ich reiche den Verlustvortrag (Est 2017-2020) zusammen mit der Est 2021 ein. Allerdings bin ich auf diesen Forenbeitrag gestoßen, in dem es heißt, dass in solchen Fällen in denen nicht das volle Jahr nach dem Studium gearbeitet wurde, der Verlustvortrag häufig „verpufft“!

    Jetzt frage ich mich ob meinen Verlustvortrag so überhaupt zum Tragen kommt, da das Finanzamt meinen Verlustvortrag von meinen Einnahmen für 2021 abzieht und ich dann „nur“ max. 2.400 EUR Steuern zurück bekomme, weil 17.000 EUR – 11.000 EUR = 6.000 EUR und somit steuerfrei. Und mehr als 2.400 EUR Lohnsteuer habe ich letztes Jahr nicht bezahlt. Das sind zwar 500 EUR mehr, aber ich fände das irgendwie ungerecht, da die Ausgaben im Studium hiermit kaum abgedeckt würden.

    Daher hatte ich mir ein alternatives Vorgehen überlegt:
    1. Erst die Est für 2021 einreichen, Bescheid abwarten und Auszahlung erhalten.
    2. Anschließend Verlustvortrag für 2017-2020 beantragen.
    3. Verlustvortrag erst für die ESt 2022 anrechnen lassen, da ich dann volle 12 Monate gearbeitet habe.
    Wahrscheinlich kann ich mir das so nicht einfach aussuchen und gleich abschminken, weil das FA mein größter Nutzen nicht interessiert. Daher wäre ich über jeden Tipp von euch dankbar, wie ich meinen Verlustvortrag möglichst ideal anwenden kann. Sorry für den langen Text!
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 02.06.2022, 00:16. Grund: Schrift größer gemacht

    #2
    Das ist doch kein Thema fürs Elsterforum!

    Zitat von Elsterich28 Beitrag anzeigen
    Anfahrt von 42 km für die einfache Strecke, weshalb ich also ca. 1.900 EUR vom Fiskus zurück bekommen würde
    100 Tage x 42 km mal 0,3 Euro = 1.260. Ungefähr 410 wurden beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, bleiben also 850. Wenn Du Dir daraus eine Erstattung von 1.900 Euro erhoffst, dann entspräche das einem Steuersatz von über 220 %. So hoch ist aber die Steuer in Deutschland nicht.

    Zitat von Elsterich28 Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich kann ich mir das so nicht einfach aussuchen
    Richtig!

    2017 bis 2020 keine Einnahmen, Werbungskosten 11.000. 1.240 hast Du Fahrtkosten. Also werden vom Lohn 2021 12.240 abgezogen. Die Steuer beträgt dann Null. Super! Du bekommst alles raus

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      #3
      Hallo,

      das ist der Klassiker bei Studenten. Ich predige seit Jahren, dass man sich nicht zu viel von einem Verlustvortrag versprechen sollte.
      • Erst die Est für 2021 einreichen, Bescheid abwarten und Auszahlung erhalten.
      • Anschließend Verlustvortrag für 2017-2020 beantragen.

      ... würde funktionieren, aber nichts so wie du es dir wünschst. Denn der Bescheid über den Verlustvortrag wäre ein Grundlagenbescheid für das darauf folgende Jahr, dessen Einkommensteuerbescheid würde ggf. geändert und falls es ein Verlust bleibt erginge ein neuer Feststellungsbescheid. Und das läuft Jahr für Jahr.

      Daher wäre ich über jeden Tipp von euch dankbar, wie ich meinen Verlustvortrag möglichst ideal anwenden kann.
      Der beste Tipp für solche Fälle ist eigentlich, dass man so früh im Jahr wie möglich in das Berufsleben einsteigen sollte, u.U eben erst nach Neujahr.
      Und für 2021 ist sowieso alles vorbei, da hättest du früher fragen müssen. Fast alle Tricks die es so gibt (etwa die vom Konz) müssen in dem jeweiligen Jahr umgesetzt werden.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Auch bei nur summarischem Lesen des ersten Beitrags wird schnell klar, dass der Verlust der Jahre 2017 bis 2020 zwar ausreichen wird, um die 2021

        bezahlte Lohnsteuer erstattet zu bekommen, mehr aber auch nicht. Der Gesamtbetrag der Einkünfte 2021 wird nach Abzug der aktuellen Werbungskosten

        für 2021 und der Summe der Werbungskosten aus den Jahren 2017 bis 2020 positiv bleiben. Ob das jetzt 5.000 € oder weniger sind, spielt keine Rolle.

        Wahrscheinlich kannst du dir die Erklärung für 2017 sparen, eventuell auch die für 2018. Für 2022 bleibt sicher nichts zum Vortragen übrig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es ist verständlich, dass Sie bei der Abgabe Ihrer ersten Steuererklärung (ESt) nach der Recherche und Anmeldung Ihres Verlustvortrags einige Fragen haben. Da ich viel darüber weiß, weil projektarbeit schreiben lassen [Link nochmal entfernt; L. E. Fant] verstehe ich Ihre Bedenken und halte es für wichtig, den größtmöglichen Nutzen aus der Verlustverschleppung zu ziehen.
          Z.B
          Reichen Sie Ihre Einkommensteuer für 2021 zusammen mit einem Verlustvortrag für 2017–2020 ein.
          Risiko: Die Verlustvorträge könnten im Jahr 2021 „auslaufen“, wenn die Erträge so niedrig ausfallen, wie Sie richtig vermuten.
          Ergebnis: Sie erhalten 2.400 € Einkommensteuer zurück, der Verlustrücktrag ist jedoch größtenteils verbraucht.
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 05.08.2024, 00:56.

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            #6
            Der Beitrag über mir (Nummer 5) hört sich ziemlich nach Spambot an. Wurde der Werbe-Link schon entfernt oder kommt der noch :-)
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Für mich nach KI. So formuliert doch kein Mensch.

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                #8
                Das klingt schon nach KI, ja. Aber der Link wird heute oder morgen bestimmt noch nachgeliefert.

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