Einzahlung in die Kapitalrücklage für die Kostendeckung

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  • LukasNietz
    Neuer Benutzer
    • 05.06.2022
    • 1

    #1

    Einzahlung in die Kapitalrücklage für die Kostendeckung

    Hallo Zusammen,

    Im Jahr 2021 habe ich einen Betrag in die Kapitalrücklage eingezahlt. In der Körperschaftsteuererklärung kann man diesen Betrag in der Zeile 52 - Sonstige im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen - angeben. Leider weiß ich nicht, wo man angeben kann, dass man diese Einlagen für die Kostenabdeckung aufwendet. Ich bin sehr dankbar für jede Hilfe.

    Viele Grüße
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