Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des korrekten Angebens eines Verlustvortrags in der EÜR und hoffe, dass ich damit hier richtig bin.
Die Situation:
Ich habe ein nebenberufliches Gewerbe, mit dem ich im Jahr 2021 aufgrund einiger Investitionen minus gemacht habe. Sagen wir 1.000€. Nun werde ich dieses Jahr Gewinn erzielen, und möchte mithilfe eines Verlustvortrags die -1.000€ aus 2021 mit dem Gewinn von diesem Jahr verrechnen lassen.
Ich habe gelesen, dass dafür das Ausfüllen der Anlage G bei der Einkommenssteuererklärung ausreicht, ist das korrekt?
Ich möchte nicht, dass die -1.000€ mit dem Einkommen aus meiner Haupttätigkeit aus dem Jahr 2021 verrechnet werden, da sich das steuerlich nicht lohnt.
Wo muss ich den Verlustvortrag also angeben, damit dieser nur mit dem Gewinn meines Gewerbes verrechnet wird?
Danke im Voraus!
LG
ich habe eine Frage bezüglich des korrekten Angebens eines Verlustvortrags in der EÜR und hoffe, dass ich damit hier richtig bin.
Die Situation:
Ich habe ein nebenberufliches Gewerbe, mit dem ich im Jahr 2021 aufgrund einiger Investitionen minus gemacht habe. Sagen wir 1.000€. Nun werde ich dieses Jahr Gewinn erzielen, und möchte mithilfe eines Verlustvortrags die -1.000€ aus 2021 mit dem Gewinn von diesem Jahr verrechnen lassen.
Ich habe gelesen, dass dafür das Ausfüllen der Anlage G bei der Einkommenssteuererklärung ausreicht, ist das korrekt?
Ich möchte nicht, dass die -1.000€ mit dem Einkommen aus meiner Haupttätigkeit aus dem Jahr 2021 verrechnet werden, da sich das steuerlich nicht lohnt.
Wo muss ich den Verlustvortrag also angeben, damit dieser nur mit dem Gewinn meines Gewerbes verrechnet wird?
Danke im Voraus!
LG
Kommentar