Hallo,
hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
Ich, Angestellter, wollte für meine Steuererklärung 2021 Einzahlungen in die Apothekerversorgung geltend machen. Nur ging dies wohl leider schief.
Es handelt sich hierbei um eine jährliche Einmaleinzahlung, die ich unabhängig von meinem Arbeitgeber selbst getätigt habe.
Diese habe ich deshalb in der Anlage "Vorsorgeaufwand" in Zeile 5 ("Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse; zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen,...") eingetragen.
In meinem Bescheid steht nun jedoch folgendes:
"Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)."
Beim Ausfüllen und Abschicken des Antrages hätte ich nach dem berechneten Stand über 2000€ mehr zurückbekommen müssen, als es jetzt der Fall ist.
Ich vermute, also dass ich irgendwo einen Fehler gemacht habe, wundere mich aber warum das Berechnungsergebnis was anderes anzeigt. Zumal kann ich mir nicht vorstellen, dass ich keine Steuererstattung auf diese Beiträge bekomme.
Weiß jemand woran es liegen könnte?
Vielen Dank
hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
Ich, Angestellter, wollte für meine Steuererklärung 2021 Einzahlungen in die Apothekerversorgung geltend machen. Nur ging dies wohl leider schief.
Es handelt sich hierbei um eine jährliche Einmaleinzahlung, die ich unabhängig von meinem Arbeitgeber selbst getätigt habe.
Diese habe ich deshalb in der Anlage "Vorsorgeaufwand" in Zeile 5 ("Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse; zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen,...") eingetragen.
In meinem Bescheid steht nun jedoch folgendes:
"Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)."
Beim Ausfüllen und Abschicken des Antrages hätte ich nach dem berechneten Stand über 2000€ mehr zurückbekommen müssen, als es jetzt der Fall ist.
Ich vermute, also dass ich irgendwo einen Fehler gemacht habe, wundere mich aber warum das Berechnungsergebnis was anderes anzeigt. Zumal kann ich mir nicht vorstellen, dass ich keine Steuererstattung auf diese Beiträge bekomme.
Weiß jemand woran es liegen könnte?
Vielen Dank
Kommentar