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Apothekerversorgung - Extrazahlungen nicht berücksichtigt

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    Apothekerversorgung - Extrazahlungen nicht berücksichtigt

    Hallo,

    hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.
    Ich, Angestellter, wollte für meine Steuererklärung 2021 Einzahlungen in die Apothekerversorgung geltend machen. Nur ging dies wohl leider schief.
    Es handelt sich hierbei um eine jährliche Einmaleinzahlung, die ich unabhängig von meinem Arbeitgeber selbst getätigt habe.
    Diese habe ich deshalb in der Anlage "Vorsorgeaufwand" in Zeile 5 ("Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse; zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen,...") eingetragen.

    In meinem Bescheid steht nun jedoch folgendes:
    "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)."

    Beim Ausfüllen und Abschicken des Antrages hätte ich nach dem berechneten Stand über 2000€ mehr zurückbekommen müssen, als es jetzt der Fall ist.
    Ich vermute, also dass ich irgendwo einen Fehler gemacht habe, wundere mich aber warum das Berechnungsergebnis was anderes anzeigt. Zumal kann ich mir nicht vorstellen, dass ich keine Steuererstattung auf diese Beiträge bekomme.

    Weiß jemand woran es liegen könnte?
    Vielen Dank

    #2
    Der zitierte Satz hat mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufständigen Versorgungseinrichtungen rein gar nichts zu tun.

    Knackpunkt dürfte eher sein, dass bei Zeile 5 ausdrücklich nur Beiträge laut LStB reinkommen. Wenn man da etwas einträgt, was dort gar nicht steht, muss damit rechnen, dass es gestrichen wird.

    Korrekt wäre Zeile 6 gewesen, samt Nachweis, da freiwillige extrabeitäge nicht elektronisch übermittelt werden.

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      #3
      Korrekt wäre Zeile 6 gewesen, samt Nachweis, da freiwillige extrabeitäge nicht elektronisch übermittelt werden.
      Die Zeile 5 ist bei einem Versorgungswerk schon richtig, aber da muss man nach meiner Erfahrung immer die Bescheinigung

      des Versorgungswerks einreichen.
      Das lässt sich aber während der Einspruchsfrist nachholen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Die Bescheinigung habe ich tatsächlich nicht eingereicht. Das werde ich nachholen.
        Vielen Dank!

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          #5
          Zitat von Apober Beitrag anzeigen
          Die Bescheinigung habe ich tatsächlich nicht eingereicht. Das werde ich nachholen.
          Das alleine reicht nicht. Es muss gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden, mindestens jedoch Antrag auf schlichte Änderung.

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            #6
            Der Aussage von Charlie24 im Beitrag #3, dass das Versorgungswerk in Zeile 5 richtig sei, kann ich so in dieser Allgemeinheit nicht stehen lassen, ebenfalls die Aussage von multi, dass das in Zeile 6 reingehört:

            In Zeile 6 werden nur Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (= DRV, egal ob freiwillige oder Pflichtbeiträge) abgefragt, Versorgungswerkzahlungen haben da nichts zu suchen.

            In Zeile 5 kommen Zahlungen an das Versorgungswerk, ja, korrekt, aber extrem wichtig ist der Ende des dortigen Textes: Zum einen "abzüglich steuerfreier Zuschüsse lt. Nr. 22 der Lohnsteuerbescheinigung", zum anderen "ohne Beträge, die in Zeile Nr. 4" der Anlage Vorsorgeaufwand geltend gemacht wurden (= Arbeitnehmeranteil lt. Nr. 23a/b der Lohnsteuerbescheinigung".

            Beispiel 1: Arbeitnehmer ist Firmenzahler (= Ausweis des Arbeitnehmeranteils in der Lohnsteuerbescheinigung Nr. 23a/b) mit je 5.000 € Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil und zahlt darüber hinaus 1.000 € freiwillig. Dann kommen in die Zeile 4 und 9 je 5.000 € und in Zeile 5 1.000 € (10.000 € - 5.000 € - 5.000 €).

            Beispiel 2: Arbeitnehmer ist Selbstzahler (= in der Lohnsteuerbescheinigung Nr. 23a/b steht nichts) mit je 5.000 € Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, freiwillige Zahlungen erfolgten nicht. Dann kommt in die Zeile 4 gar nichts, in die Zeile 9 5.000 € und in Zeile 5 5.000 € (10.000 € - 0 € - 5.000 €).
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Der Aussage von Charlie24 im Beitrag #3, dass das Versorgungswerk in Zeile 5 richtig sei, kann ich so in dieser Allgemeinheit nicht stehen lassen,
              Meine Antwort bezog sich auf den konkreten Sachverhalt, wie er im Beitrag #1 beschrieben wurde:

              Es handelt sich hierbei um eine jährliche Einmaleinzahlung, die ich unabhängig von meinem Arbeitgeber selbst getätigt habe.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Das alleine reicht nicht. Es muss gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden, mindestens jedoch Antrag auf schlichte Änderung.
                Danke, mache ich!

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                  #9
                  Hallo,

                  ein letztes Update zur Auflösung (nur falls der eine oder andere Leser im Nachgang doch noch verwirrt ist).

                  Ich habe einen Antrag auf schlichte Änderung gestellt und um Berücksichtigung/Prüfung von Zeile 5 gebeten und dabei natürlich die Bescheinigung meines Versorgungswerkes nachgereicht.
                  Nun ist alles korrekt.

                  Vielen Dank nochmals für die Hilfe!

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