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Verzicht auf Behindertenbedingten Pauschalbetrag

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    Verzicht auf Behindertenbedingten Pauschalbetrag

    Hallo Liebe Elster-User,

    meine Frage wäre, ob und wie man auf den behindertenbedingten Pauschalbetrag verzichten kann? Ich habe auf Grund eines behindertengerechtes Umbaus enorm hohe Rechnungen von Handwerkern, die ich natürlich unter behinderungsbedingten Aufwendungen absetzen möchte.

    Diese Rechnungen und die damit verbundenen Kosten übersteigen den Pauschalbetrag deutlich. Allerdings wird mir egal welche Summe ich in den behinderungsbedingten Aufwendungen derselbe Erstattungsbetrag angezeigt. Deshalb vermute ich, dass mich der behinderungsbedingte Pauschalbetrag in dieser Hinsicht deckelt.

    Grüße

    #2
    Wo genau hast du denn in etwa welche Beträge erfasst ? Seite 5 Zeile 33 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen müsste richtig sein.

    Dabei wird allerdings eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet, deren Höhe sich nach § 33 Abs. 3 EStG bestimmt. .

    Was bei Inanspruchnahme des Pauschbetrags alles ausgeschlossen ist, ist in der Hilfe nicht so ganz genau beschrieben, aber die Angaben zum

    GdB und zu den Merkmalen kannst du doch einfach weglassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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