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Fehlermeldung bei Anlage Kind

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    Fehlermeldung bei Anlage Kind

    Hallo,

    ich bin ganz neu hier und hoffe, dass ich meine Frage an richtiger Stelle eintrage. Falls nicht, entschuldigt bitte.

    Ich mache meine Einkommenssteuererklärung das 1. Mal selbst und bleibe leider bei einer Fehlermeldung hängen und finde den Grund nicht.

    Das System sagt bei Anlage Kind:
    4 - Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes

    Es wurden Angaben zu einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis oder einer anderen Erwerbstätigkeit des Kindes gemacht. Dies ist nur zulässig, wenn auch angegeben wurde, dass das Kind eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.
    Bei Zeile 21 ist der rote Fehlerbalken.


    Mein Sohn ist 2021 18 Jahre alt geworden und befand sich 2021 komplett in einer Schulausbildung.
    Er hat auch nicht nebenher gearbeitet.

    Zeile 20 Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, habe ich mit Nein beantwortet. Insofern müsste Zeile 21 irrelevant sein?!

    Wo liegt der Fehler? Vielleicht doch noch an anderer Stelle?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank!

    Viele Grüße
    Kleopatra

    #2
    . Insofern müsste Zeile 21 irrelevant sein?!
    Alle Zeilen nach Zeile 20 müssen auf keine Angabe bleiben, die hier gestellten Fragen sind nicht zu beantworten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      ja, das habe ich auch so stehen. Ich habe jetzt einmal alle Angaben gelöscht und probiere es erneut. Danke!

      Viele Grüße
      Kleopatra

      Kommentar


        #4
        ja, das habe ich auch so stehen.
        Ich glaube eher, du hast in einer der Zeilen nach der Zeile 20 Nein ausgewählt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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