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Anlage V: Aenderung der Nutzung der Wohnungen und der Wohnfläche unterjährig

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    Anlage V: Aenderung der Nutzung der Wohnungen und der Wohnfläche unterjährig

    Hallo,
    wie trage ich denn den Sachverhalt in die Anlage V ein, wenn sich die Nutzung im Haus unterjährig ändert, konkretes Beispiel
    - BIS Juli
    -- wohnung 1 selbstgenutzt mit 130,9 qm
    -- wohnung 2 vermietet "normal" also nicht als FeWo mit 45,7 qm
    -- wohnung 3 vermietet "normal" also nicht als FeWo mit 26 qm
    - AB AUGUST
    -- wohnung 1 selbstgenutzt mit 150,5 qm
    -- wohnung 2 Baustelle bis ins Jahr danach
    -- wohnung 3 vermietet als FeWo mit 26 qm
    -- Baustelle auf zukünftig 179,55 qm Wohnfläche (Wohnung 2 und neue Wohnung 4)

    Meine Annahmen und Fragen:
    - Teilweise als FeWo genutzt: JA, da Wohnung 3 ab August als FeWo vermietet
    - Teilweise kurzfristig vermietet: JA; da Vermietungen als FeWo immer kurzfristig sind und Wohnung 3 ab August ls FeWo vermietet
    - Baustelle höchstens relevant zur Aufteilung von "baustellenrelevanten Kosten" wie Strom bei den Herstellungskosten, Werbungskosten erst ab Fertigstellung,

    Was gebe ich bei den Feldern zur Wohnfläche an? Diese ändert sich ja im Laufe des Jahres.

    Hinsichtlich der Anteile der Werbungskosten und Herstellungskosten lässt sich das ja zeitanteilig über eine nette Tabelle ausrechnen, aber die Wohnfläche in EIN FELD geht halt nicht...

    Irgendwelche Tips?

    Gruß,

    Peter

    #2
    Mit kurzfristig vermietet meint die Finanzverwaltung die tageweise Vermietung über Airbnb und vergleichbare Portale

    Bei einer Vermietung als Ferienwohnung muss man das nicht nochmal bejahen.

    Was die Wohnflächen angeht, würde ich die Werte nach dem Umbau angeben. Die geänderten %-Anteile der Eigennutzung musst du unter Berücksichtigung

    der Zeitanteile ohnehin extern ermitteln. Vermutlich wird das Finanzamt diese Berechnung auch sehen wollen.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die rasche Antwort. Ich hab mich inzwischen schon dazu durchgerungen, für die Jahre mit den Änderungen Jahresdurchschnitte auf Monatsbasis zu verwenden. Brauche ich für die "prozentuale Aufteilung" ja sowieso, also hab ich es für die Quadratmeter auch nochmal gemacht. Vermutlich muss ich alle 27 Tabs meines Excels ausdrucken und hinschicken... Oder darf man das als .xlsx per email schicken? Man fragt sich wirklich, warum das in Deutschland so furchtbar kompliziert sein muss, aber das ist ein anderes Thema :-)

      Gruß,

      Peter

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        #4
        Oder darf man das als .xlsx per email schicken? Man fragt sich wirklich, warum das in Deutschland so furchtbar kompliziert sein muss, aber das ist ein anderes Thema :-)
        Das ist in jedem Bundesland ein wenig anders geregelt, da habe ich jetzt auch keinen Überblick, Was bundesweit geht, ist ein Ausdruck deiner Tabellen

        als PDF-Dokument (vorausgesetzt, du hast die schön formatiert), dass du dann über die Belegnachreichung hochladen kannst:

        https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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