Anlage V: Mietswohnung im gemischt genutzten Haus hat keinen eigenen Stromzähler

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  • pscheffc
    Neuer Benutzer
    • 07.06.2022
    • 6

    #1

    Anlage V: Mietswohnung im gemischt genutzten Haus hat keinen eigenen Stromzähler

    Guten Abend,

    unser Haus hat 3 Wohnungen, zwei davon vermietet, aber nur einen Stromzähler. D.h. ich würde den Strom f. die Mietwohnungen anhand der Wohnfläche umlegen. Aber...
    Im MeinElster in der Anlage V gibt es nur "Hausbeleuchtung". Das trifft die Sache nicht ganz. Hab ich was übersehen oder ist das einfach nicht vorgesehen, daß man den Strom per Wohnfläche aus der Gesamtrechnung umlegt? Und eine Anmerkung kann man da ja auch nicht mit beifügen, leider.

    Gruß,

    Peter
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Hab ich was übersehen oder ist das einfach nicht vorgesehen, daß man den Strom per Wohnfläche aus der Gesamtrechnung umlegt? Und eine Anmerkung kann man da ja auch nicht mit beifügen, leider.
    Unüblich ist das schon, aber wenn das im Mietvertrag so vereinbart ist, müssten die Mieter das ja über die Umlagen bezahlen, so dass sich am Überschuss

    nicht viel ändern wird. Ich würde halt eigene Stromzähler einbauen lassen. Es gibt elektronische Zähler, die für 8 Jahre geeicht sind und in eine Hutschiene

    passen. Dann kann wenigstens nach Verbrauch abgerechnet werden, so wie das beim Strom üblich ist.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat deine Frage allerdings nichts zu tun
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • pscheffc
      Neuer Benutzer
      • 07.06.2022
      • 6

      #3
      Nur insofern als keiner der "hartverdrahteten Auswahlpunkte" passt um die Stromkosten umzulegen, eben WEIL es unüblich ist :-)

      Vielen Dank für den Hinweis auf die Stromzähler,

      Gruß,

      Peter

      Kommentar

      • pscheffc
        Neuer Benutzer
        • 07.06.2022
        • 6

        #4
        ... ich trag es mal bei "Sonstiges" ein...

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Nur insofern als keiner der "hartverdrahteten Auswahlpunkte" passt
          Die Texte kannst du doch beliebig überschreiben, an die Vorauswahl bist du doch nicht gebunden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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