Hallo,
Meine Eltern haben einen Bescheid über die Rückforderung von Altersvorsorgezulage nach §37 Absatz 2 Abgabenordnung erhalten.
Sie mussten die 175,-€ die Sie erhalten hatten wieder zurück zahlen. Kann ich dies irgendwo in der Steuererklärung angeben?
Ich kann nur was finden, wenn man die Zulage erhält aber nicht wenn man es zurück zahlen muss.
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank.
Meine Eltern haben einen Bescheid über die Rückforderung von Altersvorsorgezulage nach §37 Absatz 2 Abgabenordnung erhalten.
Sie mussten die 175,-€ die Sie erhalten hatten wieder zurück zahlen. Kann ich dies irgendwo in der Steuererklärung angeben?
Ich kann nur was finden, wenn man die Zulage erhält aber nicht wenn man es zurück zahlen muss.
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank.
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