Rückforderung von Altersvorsorgezulage

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  • Grit 1985
    Neuer Benutzer
    • 08.06.2022
    • 1

    #1

    Rückforderung von Altersvorsorgezulage

    Hallo,
    Meine Eltern haben einen Bescheid über die Rückforderung von Altersvorsorgezulage nach §37 Absatz 2 Abgabenordnung erhalten.

    Sie mussten die 175,-€ die Sie erhalten hatten wieder zurück zahlen. Kann ich dies irgendwo in der Steuererklärung angeben?
    Ich kann nur was finden, wenn man die Zulage erhält aber nicht wenn man es zurück zahlen muss.

    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
    Vielen Dank.
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    Hallo Grit1985,

    normalerweise läuft das doch über eine Mitteilung an das Finanzamt und die ändern den betreffenden Steuerbescheid mit dem Text ->Die Änderung erfolgt auf Grund einer Mitteilung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.
    Solche Meldungen kommen ja, wenn man vielleicht die Mindesteigenbeträge nicht erreicht hat und keinen Anspruch auf volle Zulage damit hat, aber das Finanzamt hat die geleisteten Beiträge steuermindern berücksichtigt.

    Oder was für einen Bescheid haben deine Eltern erhalten ?
    Haben Sie etwa die Riesterverträge gekündigt ?

    Tschüß

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      Sie mussten die 175,-€ die Sie erhalten hatten wieder zurück zahlen. Kann ich dies irgendwo in der Steuererklärung angeben?
      Nein, das ist nicht anzugeben. Sollte für das Jahr, für das die Zulage zurückgefordert wurde, erfolgreich eine Günstigerprüfung beantragt worden sein,

      kümmert sich, wie von holzgoe bereits erwähnt, das Finanzamt um die Folgen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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