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Veranlagungszeitraum im Entwurf ändern

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    Veranlagungszeitraum im Entwurf ändern

    Hallo ich bin neu hier und hoffe das mir jemand helfen kann.

    Wir haben letztes Jahr 3 Entwürfe angelegt einmal meine Frau einzeln einmal ich einzeln und einen zusammen. Den Zusammenveranlagten haben wir abgeschickt.

    Die Daten von dem Abgeschickten kann ich auch wieder abrufen und muss sie nur ändern.

    Leider kann ich aber in den anderen Entwürfen die wir nicht übermittelt haben den Veranlagungszeitraum nicht ändern!? Oder gibt es eine Möglichkeit?

    #2
    Leider kann ich aber in den anderen Entwürfen die wir nicht übermittelt haben den Veranlagungszeitraum nicht ändern!? Oder gibt es eine Möglichkeit?
    Nein, mir ist keine bekannt. Daten aus Entwürfen lassen sich nicht in eine neue Erklärung übernehmen, das Veranlagungsjahr kann sowieso nicht geändert werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die super schnelle Antwort. Gibt es denn eine andere Möglichkeit um herauszufinden welche Veranlagungsart im jeweiligen Jahr die bessere ist ohne dies jedes Jahr neu einzugeben.

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        #4
        Gibt es denn eine andere Möglichkeit um herauszufinden welche Veranlagungsart im jeweiligen Jahr die bessere ist ohne dies jedes Jahr neu einzugeben.
        Du kannst dir ein kommerzielles Steuerprogramm kaufen, die können das eigentlich alle. Gibt es beim Discounter um Weihnachten für etwa 5,00 €,

        im Norden zumeist eine Woche früher als im Süden. Du kannst dir aber auch die Unterschiede aus dem letzten Jahr ansehen, Wenn die Einzelveranlagung

        zu deutlich höheren Steuern geführt hätte, muss man das bei einigermaßen gleichbleibenden Verhältnissen nicht jedes Jahr neu rechnen. Ich z. B. muss

        überhaupt nicht rechnen, da mein Anteil am Gesamtbetrag unserer Einkünfte 90% ausmacht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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