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Bemessungsgrenze für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" und "Wahlleistungen" der KV

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    Bemessungsgrenze für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" und "Wahlleistungen" der KV

    Für die Einkommenssteuererklärung 2021 habe ich in die Zeilen 27 (Wahlleistungen/Zusatzversicherungen für die inländische private KV ...) und in die Zeilen 48 (Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen - KFZ- und Privat-Haftpflicht) Beträge eingetragen (zusammen unter 600,- €). In der Steuerberechnung kann ich nicht erkennen, dass diese Beträge berücksichtigt wurden. Gibt es Bemessungsgrenzen, ab welchem Betrag das in den "beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" berücksichtigt wird? Und wenn ja, ist dieser Betrag dann von der Höhe der Einkünfte abhängig?

    #2
    Es gibt einen Höchstbetrag, und zwar für Arbeitnehmer 1.900 Euro, für Ehepaare 3.800. Die Basiskrankenversicherung kann man aber immer komplett geltend machen. Darüber hinaus werden Versicherungsbeiträge nur berücksichtigt, wenn man den Höchstbetrag noch nicht erreicht hat. Die meisten Arbeitnehmer liegen allerdings mit den Basisbeiträgen zur Krankenversicherung schon drüber.

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      #3
      ich habs grad mal überschlagen. Künftig kommt jeder Vollzeitbeschäftigte mit der KV drüber. Mit 12 Euro Mindestlohn hat man rd. 2.000 Euro im Monat, also 24.000 Euro im Jahr. 16 % Krankenversicherung sind 3.840, der halbe AN-Anteil also 1.920 Euro.

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        #4
        Wobei der Arbeitnehmeranteil zur Pflegepflichtversicherung noch hinzuzurechnen wäre, während der Beitrag zur KV ab einer bestimmten Größenordnung

        um 4% wegen der darin enthaltenen Krankengeldversicherung gekürzt wird (Basisbeitrag). Fakt ist jedenfalls, dass die Beiträge zu anderen Versicherungen

        nur selten steuerliche Auswirkungen haben.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 10.06.2022, 10:08.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Erst mal großen Dank für Eure schnelle Antwort. Der Beitrag von L.E.Fant hat meine Frage kurz und prägnant beantwortet. Die Antworten von Kloebi und Charli24 haben mir geholfen den Zusammenhang noch besser zu verstehen. Ich finde es toll, dass es Menschen wie euch gibt, die in ihrer Freizeit in Steuerfragen unterbelichteten Menschen helfen. Danke!

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