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Elterngeld/ Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

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    Elterngeld/ Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zu den o.g. Lohnersatzleistungen, bzw. vielleicht stehe ich auch nur auf dem "Schlauch" und jemand von Euch kann mir schnell helfen (:
    Meine Frau hat im vergangenen Jahr ein Kind bekommen und die entsprechenden Leistungen erhalten. Hierüber habe ich von der Krankenkasse (Mutterschaftsgeld) und von der Stadt (Nachweis über Elterngelddaten) erhalten. Gleichzeitig finde ich in der Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau in Zeile 15 den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Dieser ist in der Anlage N unter Angaben zu Lohnersatzleistungen anzugeben, soweit so klar.
    Nun meine Verständnisfrage, sind in dieser vom Arbeitgeber gemeldeten Zahl die Beträge der Krankenkasse/Stadt enthalten? Wahrscheinlich nicht oder? Und wo muss ich die anderen Angaben entsprechend vermerken, da diese ja auch dem Progressionsvorbehalt unterliegen, ebenfalls unter Lohnersatzleistunge?

    Vielen Dank vorab & viele Grüße
    Tim

    #2
    Das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld sind Im Hauptvordruck auf Seite 7 in Zeile 43 zu erklären, der Zuschuss des AG auf Seite 8 der Anlage N in Zeile 28.

    Die Beträge haben nichts miteinander zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für deine schnell Hilfe!

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        #4
        Falls der Bescheinigungsabruf für deine Frau eingerichtet ist, kannst du auch den nutzen.

        Der Abruf wird bei geöffnetem Entwurf über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten gestartet.

        Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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