Hallo,
In einem Gebäude von mir wurden mehrere Bauarbeiten gemacht. Einige davon sind aus meiner Sicht Herstellungsaufwand (Heizung, Elektro, Bad).
Andere sind aus meiner Sicht Erhaltungsaufwand/Schönheitsreparatur (Türen, Maler, Dacharbeiten)
Darf ich den Herstellungsaufwand als Afa eintragen, den Erhaltungsaufwand auf 5 Jahre verteilen und die Schönheitsreparatur sofort abziehen?
Oder müssen der Erhaltungsaufwand auch als Afa eingetragen werden, da ich mit Herstellungsaufwand + Erhaltungsaufwand über der 15% Grenze bin?
Darf ich Schönheitsreparaturen auch auf 5 Jahre verteilen oder sind die direkt abzuziehen?
Vielen Dank für die Hilfe
In einem Gebäude von mir wurden mehrere Bauarbeiten gemacht. Einige davon sind aus meiner Sicht Herstellungsaufwand (Heizung, Elektro, Bad).
Andere sind aus meiner Sicht Erhaltungsaufwand/Schönheitsreparatur (Türen, Maler, Dacharbeiten)
Darf ich den Herstellungsaufwand als Afa eintragen, den Erhaltungsaufwand auf 5 Jahre verteilen und die Schönheitsreparatur sofort abziehen?
Oder müssen der Erhaltungsaufwand auch als Afa eingetragen werden, da ich mit Herstellungsaufwand + Erhaltungsaufwand über der 15% Grenze bin?
Darf ich Schönheitsreparaturen auch auf 5 Jahre verteilen oder sind die direkt abzuziehen?
Vielen Dank für die Hilfe
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