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Anlage V : Herstellungsaufwand vs Erhaltungsaufwand - 15% Grenze

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    Anlage V : Herstellungsaufwand vs Erhaltungsaufwand - 15% Grenze

    Hallo,

    In einem Gebäude von mir wurden mehrere Bauarbeiten gemacht. Einige davon sind aus meiner Sicht Herstellungsaufwand (Heizung, Elektro, Bad).
    Andere sind aus meiner Sicht Erhaltungsaufwand/Schönheitsreparatur (Türen, Maler, Dacharbeiten)
    Darf ich den Herstellungsaufwand als Afa eintragen, den Erhaltungsaufwand auf 5 Jahre verteilen und die Schönheitsreparatur sofort abziehen?
    Oder müssen der Erhaltungsaufwand auch als Afa eingetragen werden, da ich mit Herstellungsaufwand + Erhaltungsaufwand über der 15% Grenze bin?

    Darf ich Schönheitsreparaturen auch auf 5 Jahre verteilen oder sind die direkt abzuziehen?

    Vielen Dank für die Hilfe

    #2
    Deine Fragen betreffen allesamt Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Deshalb nur ganz kurz:

    Diese 15%-Grenze betrifft Maßnahmen in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung des Objekts, ansonsten ist die Abgrenzung

    zwischen Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand nicht immer ganz trivial. Was man als größeren Erhaltungsaufwand behandelt,

    ist nicht genau geregelt. Weitere Hinweise findest du in den Einkommensteuerrichtlinien:

    https://esth.bundesfinanzministerium...c-2636b2859b01
    Zuletzt geändert von Charlie24; 11.06.2022, 19:35. Grund: Link aktualisiert
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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