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Software Abo-Kosten aus Irland (Adobe)

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    Software Abo-Kosten aus Irland (Adobe)

    Liebes Forum,

    ich gelte seit 1.1.19 als Kleinunternehmer (umsatzsteuerbefreit) und beziehe eine Adobe-Abo (monatl. 9,99€ / Rechnung kommt aus Dublin), was ich als "normale" Betriebsausgabe angebe.
    Nun möchte mein Finanzamt wissen, ob das eine §13b Absatz 1 - Ausgabe oder ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach §1a Umsatzsteuergesetz ist.

    Kennt sich hier jemand aus?

    Vielen Dank

    Heide


    #2
    Nun möchte mein Finanzamt wissen, ob das eine §13b Absatz 1 - Ausgabe oder ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach §1a Umsatzsteuergesetz ist.
    Die Frage betrifft Umsatzsteuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Wenn du das Abo unter Nutzung deiner Umsatzsteuer-ID

    umsatzsteuerfrei beziehst, ist das normalerweise eine 13b-Leistung, geliefert wird da ja nichts. Verbindlich sagt dir das dein Steuerberater.

    Kleinunternehmer sind im Übrigen nicht umsatzsteuerbefreit, sie müssen für 13b-Leistungen die Umsatzsteuer anmelden und auch abführen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für Deine schnelle Antwort und entschuldige bitte die Fehlplatzierung. Einen Steuerberater habe ich leider nicht. Das wäre zu einfach ;-)

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        #4
        Obacht: Es kann - trotz des Lieferanten aus Dublin - sein, dass der Lieferant Umsätze mit Deutschland macht, die über der Lieferschwelle (10.000 € / Jahr) liegen (was bei Adobe sehr wahrscheinlich ist) und daher 19% deutsche Mwst. berechnen muss (und auch nach Deutschland abführt). In diesem Fall ist die Rechnung wie eine ganz normale deutsche Rechnung zu behandeln - d.h. normalerweise sogar mit Vorsteuerabzug; ein Kleinunternehmer bucht's halt "einfach so", führt aber nicht nochmal Mwst. davon ab (denn das macht Adobe ja schon).

        Man muss also sehr genau analysieren, was in der Rechnung steht...

        Warum fragt dein Finanzamt überhaupt danach? Normalerweise interessiert sich das doch nicht für einzelne Rechnungen. Hast du irgendwie mit dem Finger drauf gezeigt?

        Kommentar


          #5
          ... die über der Lieferschwelle (10.000 € / Jahr) liegen (was bei Adobe sehr wahrscheinlich ist) und daher 19% deutsche Mwst. berechnen muss
          Wenn sie als Privatperson ohne Nutzung ihrer Umsatzsteuer-ID eingekauft hat, wäre das so.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn sie als Privatperson ohne Nutzung ihrer Umsatzsteuer-ID eingekauft hat, wäre das so.
            Davon gehe ich mal aus, nachdem a) nirgendwo von USt-ID die Rede war, b) man für so Zeug bei Adobe, Apple & Co. seine USt-ID im Webshop i.d.R. gar nicht angeben kann, und c) 9,99 sich sehr nach "Endkundenpreis inkl. Mwst." anhört.

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              #7
              Danke für Eure Mühe!

              Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
              Obacht: ... Hast du irgendwie mit dem Finger drauf gezeigt?
              Adobe hat meine angebliche USt-Pflicht dem FA gemeldet. Das war auch bis 2019 so, danach bin ich auf Kleinunternehmer gewechselt und keine USt-ID mehr geführt. Ich bin mir sicher, das Adobe gemeldet zu haben, ist aber nicht angekommen/geändert worden. Daher habe ich weiterhin eine netto-RG von Adobe erhalten (und ich Dummi hab es nicht beachtet). Man kann (zumindest konnte ich das damals) sehr wohl seine Umsatzsteuer-ID dort angeben.

              Die Finanzbeamtin hat meine Erklärungen dazu erstmal wohlwollend aufgenommen und ich bin gespannt, was jetzt noch kommt...


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                #8
                Die Finanzbeamtin hat meine Erklärungen dazu erstmal wohlwollend aufgenommen und ich bin gespannt, was jetzt noch kommt...
                Du wirst die Umsatzsteuer nachentrichten müssen, was soll da sonst passieren ? Als Kleinunternehmer steht dir kein Vorsteuerabzug zu.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Du wirst die Umsatzsteuer nachentrichten müssen, was soll da sonst passieren ? Als Kleinunternehmer steht dir kein Vorsteuerabzug zu.
                  Ja, das wäre für mich eine sehr gute Lösung. Als der Brief kam, hatte ich Angst vor größeren Strafzahlungen wegen Falschangaben - war ja meine eigene (zwar unabsichtliche) Schuld.

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