negative Nebeneinkünfte in erster Steuererklärung

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  • Kartoffelbrot
    Neuer Benutzer
    • 13.06.2022
    • 2

    #1

    negative Nebeneinkünfte in erster Steuererklärung

    Huhu,

    ich verzweifle gerade ein wenig, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Ich mache gerade die erste Steuererklärung meines Lebens, ich bitte um Nachsicht bei doofen Fragen.

    Es ist so, ich war noch Student und habe als Student gejobbt, geringe Lohnsteuer gezahlt. Eigentlich hätte ich keine Steuererklärung abgegeben.

    Aber ich habe hobbymäßig ab und zu auf Twitch gestreamt, dabei allerdings Einkünfte (durch eine Handvoll Abos, Ausgaben für Equipment etc.) weit unter 410,- €.
    Daher bin ich im Grunde ja eigentlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

    Nach Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt habe ich eine Steuernummer mit der Bezeichnung "Hobbymäßiges Streamen auf Twitch" und nun eine Erinnerung für die Abgabe der Steuererklärung und EÜR bekommen.

    Soweit so gut, ich muss jetzt, denke ich, zeigen, dass meine Nebeneinkünfte bei unter 410 € p.a liegen, obwohl ich dem Grunde nach nicht verpflichtet bin, die Steuererklärung abzugeben.

    Dafür fülle ich die ESt 1 A aus und das Formular EÜR.

    1. Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich dann aber ja zwei Steuernummern haben (aber meine als Angestellter würde mir ja fehlen, weil ich noch keine Steuererklärung abgegeben habe), um in dem Formular der EÜR die "Leitsteuernummer" angeben zu können, damit die EÜR (Twitch) sich auf meine Einkommenssteuererklärung (als Arbeitnehmer) bezieht.

    2. Wie gebe ich das in Elster als Nebeneinkunft richtig in der Einkommenssteuererklärung an?

    Vielen lieben Dank, ich freue mich über jede Hilfe.

    Liebe Grüße
    Kartoffelbrot

  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Zitat von Kartoffelbrot Beitrag anzeigen
    Wie gebe ich das in Elster als Nebeneinkunft richtig in der Einkommenssteuererklärung an?
    In der Anlage G.

    Kommentar

    • Kartoffelbrot
      Neuer Benutzer
      • 13.06.2022
      • 2

      #3
      Vielen Dank schonmal dafür.

      Aber wie ist es technisch möglich, die EÜR abzugeben (hierfür liegt Steuernummer vor), wenn ich persönlich für Gehalt etc. keine Steuernummer habe. Also wenn ich das richtig verstehe, geht das bei ELSTER gar nicht. Müsste ich nicht zwei Steuernummern haben? Oder bin ich da falsch.

      Liebe Grüße

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        Hallo Kartoffelbrot,

        wenn du noch keine Steruernummer hattest, hast du doch gleich eine Unternehmersteuernummer erhalten -> Schau mal die Mitteilung an, die gilt natürlich auch für die Einkommensteuer.
        Die EÜR dient doch nur als Nachweis wie du auf deinen Gewinn/Verlust in der Anlage G kommst.

        Tschüß

        Kommentar

        • Sheng
          Neuer Benutzer
          • 17.10.2023
          • 1

          #5
          Hast du ein Gewerbe anmelden müssen ?
          Wenn man "nur" unter diesen 410 Euro reicht es dann wenn man mit der Steuererklärung Anlage EÜR und Anlage G mit ausfüllt?

          Kommentar

          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            Fürs Finanzamt ja. Was Stadt und IHK sagen, ist die Frage.
            Zuletzt geändert von Kloebi; 17.10.2023, 05:23.

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