EüR Eintrag gezahlte USt Zeile 64 negatin

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  • Feli
    Neuer Benutzer
    • 13.06.2022
    • 3

    #1

    EüR Eintrag gezahlte USt Zeile 64 negatin

    Liebe Forum-Nutzer,

    in der EüR in der Zeie 64 muß ich einen negativen Wert eintragen, da in der Summe eine Erstattung auf Grund von Anschaffungen entstanden ist. Leider kann ich dies dort nicht eintragen, bzw. wird die Betriebsausgabe falsch berechnet.
    Wie soll ich jetzt verfahren? Da ich die EüR so nicht abgeben kann, da das Betriebsergebnis falsch ausgewiesen wird und ein Plausifehler zur Anlage SZ kommt.

    Ich hoffen Sie können mir schnell weiterhelfen. Ich bin bestimmt hier keine Ausnahme.

    Vielen Dank im Voraus.
    Viele Grüße
    Feli
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Der Vorsteuerüberhang ist nicht in Zeile 64, Kennzahl 186 der EÜR zu erfassen, sondern ohne Vorzeichen bei den Betriebseinnahmen und

    zwar in Zeile 17, Kennzahl 141 der EÜR.

    Du hast dich im Unterforum vertan ! Verwendest du Mein ELSTER ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Feli
      Neuer Benutzer
      • 13.06.2022
      • 3

      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Habe es gefunden :-)
      Ja ich verwende Mein ELSTER.
      Welches Forum wäre richtig?

      Viele Grüße
      Feli

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Ich hab's ins Unterforum zu Mein Elster verschoben (bisher Unterforum zum Elster Anwenderforum).

        Kommentar

        • Feli
          Neuer Benutzer
          • 13.06.2022
          • 3

          #5
          Vielen Dank.

          Kommentar

          • flx
            Neuer Benutzer
            • 17.06.2022
            • 3

            #6
            Liebe Forum-Nutzer,

            ich würde diese Frage gerne noch einmal aufgreifen. Mir ist nicht klar, wann Zeile 17 und wann Zeile 64 genutzt werden muss. Wie allg. üblich laufen bei mir alle monatlichen Ust-Vorauszahlungen in einem Konto zusammen. In der Summe ohne Vorsteuerüberschuss. Trotzdem gibt es einzelne Monate, in denen eine Erstattung wegen eines Vorsteuerüberschusses erfolgt. Muss ich meine Vorauszahlungen nach Erstattung/Zahlung trennen und Erstattungen in 17 und Zahlungen in 64 eintragen? Das gleiche Frage habe ich für Erstattungen/Zahlungen Vorjahre. Im Netz habe ich dazu keine Antworten gefunden :-/

            Würde mich sehr über einen Hinweis freuen!

            Felix

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #7
              Muss ich meine Vorauszahlungen nach Erstattung/Zahlung trennen und Erstattungen in 17 und Zahlungen in 64 eintragen? Das gleiche Frage habe ich für Erstattungen/Zahlungen Vorjahre. Im Netz habe ich dazu keine Antworten gefunden :-/
              Nein, maßgeblich ist der Saldo des gesamten Jahres. Bei Zahllast ist die Zeile 64 korrekt, bei Vorsteuerüberhang die Zeile 17 der EÜR
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              • flx
                Neuer Benutzer
                • 17.06.2022
                • 3

                #8
                Ganz herzlichen Dank!

                Kommentar

                • mhanft
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.01.2006
                  • 1695

                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Nein, maßgeblich ist der Saldo des gesamten Jahres. Bei Zahllast ist die Zeile 64 korrekt, bei Vorsteuerüberhang die Zeile 17 der EÜR
                  § 246 Abs. 2 HGB ("Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden") gilt wohl nicht für EÜR? Warum nicht? Weil das HGB nur für Bilanzen gilt? Oder woran liegt's? (Nur aus wissenschaftlichem Interesse.)

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45932

                    #10
                    Oder woran liegt's? (Nur aus wissenschaftlichem Interesse.)
                    Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG. Im Übrigen ist die EÜR durchaus so aufgebaut, dass auch

                    die nicht saldierten Werte dort anzugeben sind. Es gibt außer den Zeilen 17 bzw. 64 auch noch die Zeile 16 für die vereinnahmte Umsatzsteuer

                    (einschließlich der Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben) sowie die Zeile 63 für die gezahlten Vorsteuerbeträge.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    Kommentar

                    • mhanft
                      Erfahrener Benutzer
                      • 07.01.2006
                      • 1695

                      #11
                      Hm. Müsste man dann nicht folgerichtig USt-Zahlungen ans Finanzamt und Erstattungen vom Finanzamt getrennt in den jeweiligen Feldern angeben? Und eben nicht nur den Jahressaldo (wie in #9 erwähnt)?

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45932

                        #12
                        Müsste man dann nicht folgerichtig USt-Zahlungen ans Finanzamt und Erstattungen vom Finanzamt getrennt in den jeweiligen Feldern angeben?
                        Es gibt eine amtliche Anleitung zur EÜR, die genau das eben nicht vorsieht. In den Buchhaltungsprogrammen von Lexware muss man bei einem

                        Vorsteuerüberhang sogar die Kontenzuordnungen für die EÜR manuell anpassen, das Programm, das ich verwende, steuert die Ausgabe anhand des Saldos
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • mhanft
                          Erfahrener Benutzer
                          • 07.01.2006
                          • 1695

                          #13
                          Ah OK, danke für die Info. Ich hab EÜR nur ein paar wenige Male im Leben ausgefüllt (und schon gar keine Anleitung dazu gelesen) Wieder was dazugelernt.

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