Ich habe gegoogelt, dass bei Versorgungsbezügen u.a. Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzbar sind. In meinem Fall Anlage N / Werbungskosten in Sonderfällen / Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, Zeile 73. Hier scheint aber nur 1 Eintrag möglich zu sein. Weitere Zeilen für Einträge können nicht aufgerufen werden. Soll man da mehrere Einträge in ein Feld schreiben und unter Betrag die Summe eintragen?
Werbungskosten für Versorgungsbezüge, nur 1 Eintrag möglich
Einklappen
X
-
-
Da die WK zu Versorgungsbezügen üblicherweise nicht sonderlich hoch sind, reicht es ja wohl nur die Summe einzutragen.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
-
Ich schreibe immer noch dazu, dass es sich um Beiträge zu Berufsverbänden + Kontoführungsgebühren pauschal handelt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-

Kommentar