Werbungskosten für Versorgungsbezüge, nur 1 Eintrag möglich

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • be.assmann
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2021
    • 162

    #1

    Werbungskosten für Versorgungsbezüge, nur 1 Eintrag möglich

    Ich habe gegoogelt, dass bei Versorgungsbezügen u.a. Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzbar sind. In meinem Fall Anlage N / Werbungskosten in Sonderfällen / Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, Zeile 73. Hier scheint aber nur 1 Eintrag möglich zu sein. Weitere Zeilen für Einträge können nicht aufgerufen werden. Soll man da mehrere Einträge in ein Feld schreiben und unter Betrag die Summe eintragen?

    Gruß be.assmann
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3014

    #2
    Da die WK zu Versorgungsbezügen üblicherweise nicht sonderlich hoch sind, reicht es ja wohl nur die Summe einzutragen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45930

      #3
      Ich schreibe immer noch dazu, dass es sich um Beiträge zu Berufsverbänden + Kontoführungsgebühren pauschal handelt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • be.assmann
        Erfahrener Benutzer
        • 08.03.2021
        • 162

        #4
        Danke euch beiden, LG be.assmann
        Gruß be.assmann

        Kommentar

        Lädt...