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ELSTER Kontoabfrage

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    ELSTER Kontoabfrage


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    koennten Sie mir bitte mitteilen was die Elsterkontoabfrage ist, und ob diese obligatorisch ist/sein wird?

    Fuer Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus!

    Mit freundlichen Gruessen

    #2
    was die Elsterkontoabfrage ist
    Ich verstehe die Frage nicht so wirklich. Geht es um die Abfrage des Steuerkontos oder um die Abfrage der eigenen ELStAM ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Es handelt sich um das Folgende:

      Angehängte Dateien

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        #4
        Hallo,

        das sieht nach der Steuerkontoabfrage aus, die eigentlich nur für Steuerberater interessant ist und die müssen ihre Programme an die entsprechende Schnittstelle anpassen.
        Nichts für den allgemeinen Nutzer von Mein Elster

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort!

          Mit freundlichen Gruessen

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            #6
            Die Steuerkontoabfrage funktioniert schon auch für normalsterbliche Anwender - aber nur mit Signaturkarte. Habe ich damals (als ich - wegen Signierpflicht von elektronischen Rechnungen - noch eine hatte) gelegentlich verwendet, aber es waren dann eigentlich keine Informationen darin enthalten, die ich nicht schon wusste (z.B. dass die ESt-Vorauszahlung in Höhe von XXX Euro am 10.6. fällig wird - aber das stand ja schon im Vorauszahlungsbescheid. Oder die Umsatzsteuervorauszahlung von XXX Euro am 10.7. - aber die hab ich ja selber angemeldet). Also sehr erhellend war/ist das ohnehin nicht...

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              #7
              Vielen Dank fuer die ausfuehrliche Antwort!

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                #8
                Hallo,

                ich wollte damit auch nur sagen, dass es für Otto-Normalverbraucher kaum Sinn macht schon wegen der Kosten für die Signaturkarte.

                Tschüß

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                  #9
                  Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Steuerkontoabfrage auch mit dem neuen Personalausweis funktionieren soll.

                  Ob das wirklich stimmt, weiß ich allerdings nicht. Ich persönlich glaube, dass die Steuerkontoabfrage am ehesten für Leute interessant ist, die

                  Probleme haben, ihre Steuern pünktlich zu zahlen. Was hilft mir die Information über die am 10.06. fällige Vorauszahlung auf die Einkommensteuer,

                  wenn meine Finanzkasse die Vorauszahlung tatsächlich erst am 17.06. abbucht. Bereitstellen muss ich das Geld ja trotzdem ab dem 10.06.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ich glaube mich dunkel erinnern zu können, irgendwo auf den ELSTER-Seiten gelesen zu haben, dass die Steuerkontoabfrage in ganz bestimmten Fällen neuerdings auch ohne Signaturkarte funktioniert. Leider weiß ich nicht mehr, welche Fälle das waren (offenbar war ich keiner davon, sonst hätte ich es mir vermutlich gemerkt) - aber falls jemand ernsthaft daran interessiert ist, kann er ja mal auf die Suche gehen...

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Steuerkontoabfrage auch mit dem neuen Personalausweis funktionieren soll. Ob das wirklich stimmt, weiß ich allerdings nicht.
                      Also mit einem Software-Zertifikat, das man als "zusätzliche Login-Option" auf einem nPA-Konto erstellt hat, gehts jedenfalls nicht. Ich probier's nachher mal mit dem "echten" nPA.

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ich persönlich glaube, dass die Steuerkontoabfrage am ehesten für Leute interessant ist, die Probleme haben, ihre Steuern pünktlich zu zahlen.
                      Genau das hab' ich mir auch schon oft gedacht!

                      Die einzig sinnvolle Verwendung, die mir ansonsten noch eingefallen ist, wäre das Nachschauen von Leuten, die ihre Vorauszahlungen per manueller Überweisung machen und nicht mehr wissen, ob sie z.B. die ESt-VZ, die am 10.6. fällig war, nun schon gemacht haben oder nicht - das wäre am Steuerkonto sichtbar. Auf dem persönlichen Bankkontoauszug allerdings auch

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                        #12
                        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                        Also mit einem Software-Zertifikat, das man als "zusätzliche Login-Option" auf einem nPA-Konto erstellt hat, gehts jedenfalls nicht. Ich probier's nachher mal mit dem "echten" nPA.
                        Ja, da gehts. Also man muss aktuell mit dem nPA eingeloggt sein, dann gibt's den Menüpunkt "Steuerkontoabfrage":

                        elster141.png

                        und man kann die entsprechende Funktion aufrufen:

                        elster142.png

                        Allerdings muss man das wohl erst (einmal im Leben) freischalten:

                        elster143.png

                        Naja, hab ich mal beantragt. Zur Sicherheit wollen sie mir jetzt aber wohl erst einen Brief per Post schicken - anscheinend ist nicht mal mit dem nPA sicher, dass ich ich bin?!

                        Dann harren wir mal den Dinge (Briefe), die jetzt kommen werden...

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                          #13
                          Die Freischaltung der Steuerkontoabfrage ist wahrscheinlich beim Wechsel von Signaturkarte zum nPA erneut erforderlich.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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