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    Verpflegungspauschale

    Guten Tag!

    Mit Freuden verwende ich jährlich Elster für meine Steuererklärung. Da ich im letzten Jahr eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gehalten habe, frage ich mich, ob die Verpflegungspauschale automatisch eingerechnet wird. Ich habe es meines Wissens nach nirgends explizit angegeben und nun gehört, dass es nicht automatisch geht. Deshalb möchte ich mich gerne versichern!

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.

    Herzliche Grüße

    M. G.

    #2
    Zitat von mgruen Beitrag anzeigen
    im letzten Jahr
    ElsterFormular stand für 2019 letztmalig zur Verfügung.

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      #3
      Mit Freuden verwende ich jährlich Elster für meine Steuererklärung.
      Wenn du Mein ELSTER verwendest, solltest du nicht unter ElsterFormular schreiben, das Programm stand letztmals für 2019 zur Verfügung.

      Den Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate musst du bei deiner Doppelten Haushaltsführung erklären.

      Anlage N, Seite 19, Zeilen 111 und 112 müssten passen.

      Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        ob die Verpflegungspauschale automatisch eingerechnet wird.
        Nein, automatisch passiert da nichts, woher soll das Finanzamt auch wissen, dass du einen Verpfelgungsmehraufwand hattest?

        Und ich frage mich (dich) sowieso, warum du den hattest. Gibt es in deiner Zweitwohnung keine Küche?

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Und ich frage mich (dich) sowieso, warum du den hattest. Gibt es in deiner Zweitwohnung keine Küche?
          Es ist nun mal so geregelt. § 9 Abs. 4a Satz 12 EStG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            Es ist nun mal so geregelt. § 9 Abs. 4a Satz 12 EStG
            Oh, danke, das war mir nicht bekannt.

            Ein schönes Geschenk vom Staat würde ich sagen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Ein schönes Geschenk vom Staat würde ich sagen.
              Es ist als Vereinfachung gedacht. Der Gedanke dahinter ist, dass man maximal 3 Monate braucht, bis man sich am Ort des doppelten Haushalts

              vollständig akklimatisiert hat. Eine am gleichen Ort unmittelbar vorausgehende Auswärtstätigkeit wird auf die 3 Monate angerechnet.



              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Anlage N, Seite 19, Zeilen 111 und 112 müssten passen.
                Vielen Dank für deine Auskunft. Zeile 111 (An- und Abreisetage: Anzahl der Tage) verstehe ich so, wann ich Reisetage zwischen Erst- und Zweitwohnsitz hatte. Zeile 112 (Abwesenheit von 24 Stunden: Anzahl der Tage) verstehe ich als Abwesenheit von der Zweitwohnung, also wann ich in meiner Erstwohnung war. Da ich aus beruflichen Gründen ja hauptsächlich in der Zweitwohnung war, scheint mir, dass ich Zeile 112 wohl falsch verstanden habe? Elster rechnet dann diesen Pauschbetrag*Abwesenheitstage?

                Oder, anders gefragt (entschuldige, dieses Thema macht mir einen ganz schönen Knoten im Kopf): Was bedeutet, die Zeilen müssen "passen"? In welcher Richtung?

                Danke für deine Auskunft!

                Herzliche Grüße

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                  #9
                  Was bedeutet, die Zeilen müssen "passen"?
                  Damit meinte ich nur, dass das die richtigen Zeilen dafür sind. Ein An- und Abreisetag ist ein Tag, an dem du nicht an deinem Zweitwohnsitz

                  übernachtet hast, weil du z. B. am Freitag nach Hause gefahren bist. Abwesenheit von 24 Stunden bedeutet, du hast an deinem Zweitwohnsitz

                  übernachtet. Wenn z. B. jemand immer am Freitag nach Hause fährt und bereits am Sonntag wieder zum Zweitwohnsitz zurückkehrt, dann

                  hat er pro Woche 2 An- bzw Abreisetage und 4 Tage mit 24 Stunden, fährt er erst am Montag früh wieder zurück, hat er 2 An-/Abreisetage

                  und nur 3 Tage mit 24 Stunden. Die Zahl der Tage musst du für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung ermitteln, danach kann

                  kein Verpflegungsmehraufwand mehr geltend gemacht werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Damit meinte ich nur, dass das die richtigen Zeilen dafür sind. Ein An- und Abreisetag ist ein Tag, an dem du nicht an deinem Zweitwohnsitz

                    übernachtet hast, weil du z. B. am Freitag nach Hause gefahren bist. Abwesenheit von 24 Stunden bedeutet, du hast an deinem Zweitwohnsitz

                    übernachtet. Wenn z. B. jemand immer am Freitag nach Hause fährt und bereits am Sonntag wieder zum Zweitwohnsitz zurückkehrt, dann

                    hat er pro Woche 2 An- bzw Abreisetage und 4 Tage mit 24 Stunden, fährt er erst am Montag früh wieder zurück, hat er 2 An-/Abreisetage

                    und nur 3 Tage mit 24 Stunden. Die Zahl der Tage musst du für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung ermitteln, danach kann

                    kein Verpflegungsmehraufwand mehr geltend gemacht werden.
                    Ahhh, vielen Dank. jetzt habe ich es verstanden. Das macht total Sinn.

                    Danke für die ausführliche Antwort und einen schönen Abend noch.

                    Liebe Grüße!

                    M. G.

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