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Verein: Welche Erklärungen der Amtsvorgänger sind für Amtsnachfolger sichtbar?

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    Verein: Welche Erklärungen der Amtsvorgänger sind für Amtsnachfolger sichtbar?

    Guten Tag zusammen,

    zur Funktionsweise von Elster: Welche Erklärungen der Amtsvorgänger sind für Amtsnachfolger bei Juristischer Person (Verein) sichtbar?
    Oder anders gefragt: Sind alle Erklärungen/Bescheide in Elster dem nicht übertragbaren, persönlichen Benutzerkonto zugeordnet ? oder doch der Juristischen Person, bei der die Verantwortlichen, Benutzerkonten und damit Einsichtsmöglichkeiten wechseln können?


    Details:
    • gemeinnütziger Verein in Baden-Württemberg
    • Elster (www.elster.de) bisher nur zur Erlangung eines Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer genutzt
    • im Verein habe bisher nur ich Elster-Zugriff
    • Anschreiben mit Elster-Benutzerdaten ging unter der Steuernummer des Vereins an den Verein - zu meinen Händen
    • im Elster-Benuterprofil ist der Verein als Benutzer eingetragen - vertreten durch mich als alleinvertretungsberechtigten 1. Vorsitzenden
    • -----------------------------------------
    • privat lasse ich meine Einkommenssteuer von einem Lohnsteuerhilfeverein machen - der aber nicht zur neuen Grundsteuer beraten darf
    • daher werde ich die diesjährige Grundsteuermeldung wohl selbst per Elster machen - was technisch mit dem vorhandenen Benutzerkonto wohl gehen wird: laut Forum (https://forum.elster.de/anwenderforu...-grundsteuer): "technisch kann jeder Inhaber eines Elster-Kontos Daten für beliebige Menschen übermitteln"
    • -----------------------------------------
    • Amtsnachfolger sind nicht in Sicht; da das Elster-Benutzerkonto mein persönliches ist, müssten diese sich ein eigenes erstellen.
    • meine Sorge war, dass meine Amtsnachfolger im Verein eines schönen Tages neben meinen Vereins-Meldungen (wär ok / zweckmäßig) auch meine Privat-Meldungen einsehen können werden, was ich logischerweise nicht möchte.

    Danke & Gruß,
    GrosseFrage




    #2
    Wenn du das sauber getrennt halten willst, was ich nur empfehlen kann, beantragst du unter der Steuernummer des Vereins ein Organisationszertifikat.

    Die Zertifikatsdatei dafür und das Passwort kann man dann später an einen Amtsnachfolger weitergeben. Mit meinem persönlichen Zertifikat würde ich

    für den Verein nichts machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Guten Tag Charlie24,

      woran/wie kann ich erkennen, ob das bereits vorliegende Zertifikat ein Organisationszertifikat ist oder nicht?
      • Mein Benutzername/Benutzerkonto wurde im April 2020 per Aktivierungs-Code-Schreiben des FA dem Verein unter dessen Vereins-Steuernummer - vertreten durch mich als alleinvertretungsberechtigten 1. Vorsitzenden - zugeteilt (d.h. NICHT mir pers. unter meiner pers. Steuernummer und NICHT unter meiner Steuer IDNr.). --- spricht dafür, dass bereits Organisationszertifikat
      • Im Schreiben steht aber "persönliches Anmeldezertifikat" und "geben Sie [...]weder die Daten für Aktivierung des Benutzerkontos noch Ihr Zertifikat an Dritte weiter"; in einem der Mails von damals "Mit dieser E-Mail erhalten Sie die persönliche Aktivierungs-ID für Ihr Benutzerkonto in Mein ELSTER" --- was gegen die Eigenschaft des bestehenden Zertifikats als Organisationszertifikat spricht

      Edit/Nachtrag:

      in Elster unter Menüpunkt "mein Elster" > "mein Profil" steht
      • "An das Konto gebundenes Profil (kann nicht gelöscht werden): mein Vor- und Nachnname, Vereinssteuernummer"
      • mit dem Button "mein Profil bearbeiten" der direkt drunter ist, komme zu "Mein Benutzerkonto" >"mein Profil anpassen"

      uinter Menüpunkt "Mein Benutzerkonto" >"mein Profil anpassen"
      • ganz oben "Allgemeine Angaben": "Name der Organisation/Firmenname": <unser Vereinsname>, dann mein Vor- und Nachname, meine Adresse, Tel.Nr., Vereins-SteuerNr., und "Sind Sie Steuerberater/in"?
      • mein Geburtsdatum oder meine pers. Steuernummer oder meine Pers. Steuer IdNr. tauchen unter "mein Profil" nirgends auf
      • es gibt nur ein Feld für eine Steuer-Nummer, aber kein Feld für eine Steuer IdNr
      unter Menüpunkt "Mein Benutzerkonto" > "Berechtigungen anzeigen"
      • gibt es alles mögliche; u.A. Corona-Hilfen und "Anmelden von Arbeitnehmern (ELStAM)" sowie "Nutzung der erneuten Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr)"


      Gruß,
      GrosseFrage
      Zuletzt geändert von GrosseFrage; 16.06.2022, 23:53.

      Kommentar


        #4
        Hallo GrosseFrage,

        Zitat:Mein Benutzername/Benutzerkonto wurde im April 2020 per Aktivierungs-Code-Schreiben des FA dem Verein unter dessen Vereins-Steuernummer - vertreten durch mich als alleinvertretungsberechtigten 1. Vorsitzenden - zugeteilt (d.h. NICHT mir pers. unter meiner pers. Steuernummer und NICHT unter meiner Steuer IDNr.). --- spricht dafür, dass bereits Organisationszertifikat

        Das ist der entscheidende Punkt -> Es ist ein Organisationszertifikat.

        Genauso die Hinweise in Mein Benutzerkonto usw.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Herzliches Dankeschön @ Charlie24 und holzgoe !
          Werde mich nochmals persönlich mit pers. Steuernummer und pers. Steuer IDNr in Elster registrieren.


          Zum Benutzername:
          * Da der Benutzername im Organisationszertifikat des Vereins mein Name ist: ist ein einmal festgelegter Benutzername in Elster nachträglich noch änderbar?
          * Laut Elster Hilfe-Text "Der Benutzername in Kombination mit der angegebenen E-Mail-Adresse muss eindeutig sein." Sehe ich es richtig, dass zwei unterschiedliche Benutzernamen, die beide dieselbe Mail-Adresse verweden (oder derselbe Benutzername mit zwei eMail-Adressen), ok wären, da jeweils nicht alles gleich wäre?

          Danke im Voraus,
          GrosseFrage

          Kommentar


            #6
            Werde mich nochmals persönlich mit pers. Steuernummer und pers. Steuer IDNr in Elster registrieren.
            Das persönliche Zertifikat läuft auf die 11-stellige Steueridentifikationsnummer, die eigene Steuernummer hat dafür keine Bedeutung. Die gibt man zwar

            im Profil an, aber mehr auch nicht. Ich würde einen abweichenden Benutzernamen wählen, der für das Organisationszertifikat vergebene Benutzername

            ist nicht abänderbar.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Guten Tag zusammen,

              durch meinen Zugang mit meiner 11-stelligen Steueridentifikationsnummer:
              * gibt es in Elster Kuddelmuddel zwischem meinen Benutzer und dem Benutzer der Lohnsteuerhilfe?
              * können wir gegenseitig sehen, was der andere unter meiner Steuer ID eingereicht hat?

              Brauche den Zugang nur für die Grundsteuer - meine Einkommenssteuer soll weiterhin die Lohnsteuerhilfe machen - denen habe ich vor Jahren entsprechende Einreiche-Vollmacht gegeben und vom FA damals die Info, dass die für meine Daten eine "Berechtigung zum Datenabruf der elektronischen Belege" haben. Ich würde von meinem Benutzer nur die Grundsteuer einreichen und die Lohnsteuerhilfe (über deren Benutzer) nur die Einkommenssteuer

              Danke,
              GrosseFrage

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                #8
                Nein, es gibt kein Kuddelmuddel. Das einzige, was du in deinem eigenen Konto sehen müsstest, ist die dem Lohnsteuerhilfeverein

                erteilte Genehmigung zum Abruf deiner Bescheinigungen. Du siehst nicht, was die für dich bei der Einkommensteuer einreichen und

                die sehen deine Grundsteuererklärungen nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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