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Verlustbescheinigung aus Aktienverlusten automatisch von Bank gemeldet

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    Verlustbescheinigung aus Aktienverlusten automatisch von Bank gemeldet

    Guten Abend zusammen,

    mich interessiert, ob bzw. warum meine Verluste aus Aktienverkäufen nicht automatisch gemeldet wurden bzw. ob dies gar nicht automatisch geschieht.

    Folgende Situation:

    - Ich habe zwei Depots und würde gerne Verluste aus einem mit Gewinnen aus dem anderen verrechnen.
    - Einen entsprechenden Antrag habe ich gestellt und die Verluste wurden mir auch von meiner Bank bescheinigt.

    - Die Bank, welche mir die Verluste bescheinigt hat, hat auch automatisch den in Anspruch genommenen Pauschalbetrag gemeldet (jedoch keine weiteren Angaben).
    - Die zweite Bank hat nichts gemeldet (ok, ggf. habe ich hier keine Freigabe erteilt).

    - Wenn ich nun die gemeldeten Daten abrufe, sehe ich zwar den in Anspruch genommenen Pauschbetrag, jedoch keinerlei Angaben zu weiteren Gewinnen oder dem Verlustvortrag.
    - Wenn ich die Daten übernehme, bleibt die Anlage KAP völlig leer.
    - Ich bekomme eine Warnmeldung, dass der Pauschbetrag nicht überschritten ist und ich daher keine Anlage KAP abgeben müsste.


    Meine Frage wäre nun, mache ich hier etwas falsch, oder muss ich in dieser Situation grundsätzlich sämtliche Steuerbescheinigungen doch händisch nachtragen, damit alles korrekt verrechnet wird?


    Vielen Dank für eure Antworten und einen schönen Abend.

    Grüße
    Marc


    #2
    Normalerweise bleiben die Verluste (auch die aus Aktienverkäufen) im Verlustverrechnungstopf der Bank. Auf Antrag erhält man eine Verlustbescheinigung

    um die Verluste mit positiven Kapitalerträgen bei einer anderen Bank ausgleichen zu können, was ja nur über das Finanzamt geht. Verluste aus dem Verkauf

    von Aktien können allerdings nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden, sonst erteilt dir das Finanzamt darüber einen Bescheid, dann

    werden sie solange vortragen, bis eine Verrechnungsmöglichkeit entsteht.

    Die Anlage KAP musst du von Hand anhand der Steuerbescheinigungen der Banken ausfüllen, der Bescheinigungsabruf taugt dafür nicht. Das Finanzamt

    kennt deine Kapitalerträge nicht, weder die Gewinne noch die Verluste. Das Finanzamt kennt nur den tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      Wenn ich nun die gemeldeten Daten abrufe,
      Die Steuerbescheinigungen der Banken werden weder gemeldet noch können sie in Elster abgerufen werden. Die Anlage KAP musst du grundsätzlich selber ausfüllen, die Bescheinigungen der Banken sind da aber eine gute Hilfe (Zeilennummern stehen dabei, das sollte jeder hinbekommen).

      Eine kleine Besonderheit ist der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (Zeile 16 oder 17). Der Betrag gehört bei erklärten Banken in Zeile 16 und bei nicht erklärten Banken in Zeile 17. Das "oder" bedeutet also nicht, dass man sich die Zeile einfach aussuchen kann.

      Einen entsprechenden Antrag habe ich gestellt und die Verluste wurden mir auch von meiner Bank bescheinigt.
      Das ist gut, denn ohne Verlustbescheinigung ginge (jetzt) gar nichts mehr.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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