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Rückwirkende Rentenbewilligung in 2022 für die Jahre 2017-2021 => wie eintragen?

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    Rückwirkende Rentenbewilligung in 2022 für die Jahre 2017-2021 => wie eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass Jemand die folgende Frage bzgl. rückwirkender (Erwerbsminderrungs-)Rente meiner Frau beantworten kann.

    Diese wurde zunächst in 2021 als Teilerwerbsminderungsrenter mit Nachzahlung und schließlich in 2022 als volle Erwerbsminderungsrente ab 2017 bewilligt. Entsprechende Rentenbezugsmitteilungen bzw. Meldungen an das Finanzamt liegen von der Deutschen Rentenversicherung für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2021 vor (2020 fehlt komischerweise aktuell, aber da sind wir noch mit der Rentenversicherung dran, das zu klären.. scheint momentan ein Systemfehler dort zu sein, da man uns während eines Telefonats helfen wollte, aber beim Veranlassen des Ausdrucks eine Fehlermeldung erhielt...).

    Maßgeblich für die Einkommenssteuererklärung 2021 ist ja nun die Mitteilung für das Bezugsjahr 2021. Der obere Teil (Rentenbeginn, Rentenbetrag einschl. Einmalzahlung, darin enthaltene Nachzahlungen und Rentenanpassungsbetrag) ist klar bzw. 1:1 in das Formular R zu übertragen.

    Jetzt stehen darunter aber jeweils als eigene Zeile für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 die "Geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung" bzw. "Geleisteten Beiträge zur Pflegeversicherung".

    Frage: trage ich nur die jeweiligen Beiträge für 2021 in die Anlage Vorsorgeaufwand ein und das Finanzamt muss sowieso die zurückliegenden Bescheide 2017 - 2020 korrigieren? Oder trage ich bei der ESt-Erklärung 2021 die Summen von Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung (d.h. jeweils die Jahre 2018 - 2021 zusammenaddiert) in die Anlage Vorsorgeaufwand ein?

    Ich weiß, dass das nur für die Berechnung innerhalb von Mein Elster wichtig ist und sämtliche Daten sowieso ans Finanzamt übermittelt und dort berücksichtigt werden. Dennoch würde ich es für die Berechnung gerne wissen.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Viele Grüße
    Mark

    #2
    Meines Erachtens gilt für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung das Abflussprinzip. Was trägt denn der Bescheinigungsabruf

    von Mein ELSTER für 2021 ein ? Den sollte man in solchen Fällen immer nutzen.

    Wenn es in den Jahren 2017 bis 2021 Lohnersatzleistungen gegeben hat, mit denen die Rentennachzahlungen ganz oder teilweise verrechnet wurden,

    wird das Finanzamt die Steuerbescheide für diese Jahre abändern.

    Um Bescheinigungen in die Erklärung einzufüllen, musst du bei geöffnetem Entwurf auf den Aktionsbutton mit den 3 Punkten links unten gehen.

    Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Guter Hinweis, das nochmals mit dem Bescheinigungsabruf zu prüfen

      Also der trägt tatsächlich die Summen der Beiträge für die Jahre 2018 - 2021 ein. Mit der Folge, dass die berechnete Steuererstattung etwas höher ausfallen würde als nur mit den Beiträgen für 2021.

      Ich denke, ich werde es - wenn wir das mit der Meldung für 2020 noch mit der DRV geklärt haben - das Formular auch mit den Summen abschicken. Falls es wider Erwarten doch falsch sein sollte (aber warum füllt Mein Elster es dann durch Bescheinigungsabruf dort ein?!), werden sie es ja korrigieren.

      Besten Dank für die Antwort also!

      Kommentar


        #4
        Also der trägt tatsächlich die Summen der Beiträge für die Jahre 2018 - 2021 ein.
        Was ja auch dem Abflussprinzip entspricht. Wenn die Beiträge zur KV und PV auch das Jahr 2020 umfassen, musst du da nicht mehr warten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was ja auch dem Abflussprinzip entspricht. Wenn die Beiträge zur KV und PV auch das Jahr 2020 umfassen, musst du da nicht mehr warten.
          Prinzipiell nicht. Aber da die DRV bereits einmal die Meldung zum Teil berichtigt hat (für 2018 und 2021; für 2017 und 2019 blieben sie unverändert) und für 2020 noch nicht erstellt hat, bin ich da etwas vorsichtig. Denn ich befürchte, dass die Beträge sich nochmals ändern, wenn die den Fehler im System gefunden haben und die gesamte Mitteilung für 2020 dann erstellt werden kann.

          Momentan muss ich sowieso noch auf einen anderen Beleg warten, der mich vom Abschicken abhält. Mal gucken, ob ich das Risiko dennoch eingehe, wenn dieser dann vorliegen sollte. Will ja schließlich auch irgendwann die Erstattung auf dem Konto sehen

          Danke nochmals!

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