Hallo zusammen,
ich hoffe, dass Jemand die folgende Frage bzgl. rückwirkender (Erwerbsminderrungs-)Rente meiner Frau beantworten kann.
Diese wurde zunächst in 2021 als Teilerwerbsminderungsrenter mit Nachzahlung und schließlich in 2022 als volle Erwerbsminderungsrente ab 2017 bewilligt. Entsprechende Rentenbezugsmitteilungen bzw. Meldungen an das Finanzamt liegen von der Deutschen Rentenversicherung für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2021 vor (2020 fehlt komischerweise aktuell, aber da sind wir noch mit der Rentenversicherung dran, das zu klären.. scheint momentan ein Systemfehler dort zu sein, da man uns während eines Telefonats helfen wollte, aber beim Veranlassen des Ausdrucks eine Fehlermeldung erhielt...).
Maßgeblich für die Einkommenssteuererklärung 2021 ist ja nun die Mitteilung für das Bezugsjahr 2021. Der obere Teil (Rentenbeginn, Rentenbetrag einschl. Einmalzahlung, darin enthaltene Nachzahlungen und Rentenanpassungsbetrag) ist klar bzw. 1:1 in das Formular R zu übertragen.
Jetzt stehen darunter aber jeweils als eigene Zeile für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 die "Geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung" bzw. "Geleisteten Beiträge zur Pflegeversicherung".
Frage: trage ich nur die jeweiligen Beiträge für 2021 in die Anlage Vorsorgeaufwand ein und das Finanzamt muss sowieso die zurückliegenden Bescheide 2017 - 2020 korrigieren? Oder trage ich bei der ESt-Erklärung 2021 die Summen von Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung (d.h. jeweils die Jahre 2018 - 2021 zusammenaddiert) in die Anlage Vorsorgeaufwand ein?
Ich weiß, dass das nur für die Berechnung innerhalb von Mein Elster wichtig ist und sämtliche Daten sowieso ans Finanzamt übermittelt und dort berücksichtigt werden. Dennoch würde ich es für die Berechnung gerne wissen.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Viele Grüße
Mark
ich hoffe, dass Jemand die folgende Frage bzgl. rückwirkender (Erwerbsminderrungs-)Rente meiner Frau beantworten kann.
Diese wurde zunächst in 2021 als Teilerwerbsminderungsrenter mit Nachzahlung und schließlich in 2022 als volle Erwerbsminderungsrente ab 2017 bewilligt. Entsprechende Rentenbezugsmitteilungen bzw. Meldungen an das Finanzamt liegen von der Deutschen Rentenversicherung für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2021 vor (2020 fehlt komischerweise aktuell, aber da sind wir noch mit der Rentenversicherung dran, das zu klären.. scheint momentan ein Systemfehler dort zu sein, da man uns während eines Telefonats helfen wollte, aber beim Veranlassen des Ausdrucks eine Fehlermeldung erhielt...).
Maßgeblich für die Einkommenssteuererklärung 2021 ist ja nun die Mitteilung für das Bezugsjahr 2021. Der obere Teil (Rentenbeginn, Rentenbetrag einschl. Einmalzahlung, darin enthaltene Nachzahlungen und Rentenanpassungsbetrag) ist klar bzw. 1:1 in das Formular R zu übertragen.
Jetzt stehen darunter aber jeweils als eigene Zeile für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 die "Geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung" bzw. "Geleisteten Beiträge zur Pflegeversicherung".
Frage: trage ich nur die jeweiligen Beiträge für 2021 in die Anlage Vorsorgeaufwand ein und das Finanzamt muss sowieso die zurückliegenden Bescheide 2017 - 2020 korrigieren? Oder trage ich bei der ESt-Erklärung 2021 die Summen von Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung (d.h. jeweils die Jahre 2018 - 2021 zusammenaddiert) in die Anlage Vorsorgeaufwand ein?
Ich weiß, dass das nur für die Berechnung innerhalb von Mein Elster wichtig ist und sämtliche Daten sowieso ans Finanzamt übermittelt und dort berücksichtigt werden. Dennoch würde ich es für die Berechnung gerne wissen.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Viele Grüße
Mark
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