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Erstattungen aus Gebäudeversicherung in Anlage V eintragen

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    Erstattungen aus Gebäudeversicherung in Anlage V eintragen

    Hallo zusammen,
    ich suche in der Anlage V (Vermietung) eine Möglichkeit die Erstattungen des Versicheres für einen Gebäudeschaden einzutragen. Die Ausgaben konnte ich unter Werbungskosten eintragen, aber irgendwo muß ich ja auch die anteiligen Erstattungsbeiträge eingeben können. Finde aber leider keine passende Stelle. Ein Minus bei Werbungskosten geht nicht. Bei Einnahmen finde ich auch nichts entsprechendes. Kann jemand helfen? Vielen Dank und viele Grüße

    #2
    Warum kürzt du nicht die Werbungskosten um die Erstattungen der Versicherung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, den Gedanken hatte ich auch als letzte Möglichkeit. Passt dann halt nicht zu den Rechnungen und Erstattungen auf dem Konto, aber wenn es sonst keine Möglichkeit gibt werde ich es so machen. Danke!

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        #4
        Passt dann halt nicht zu den Rechnungen und Erstattungen auf dem Konto, aber wenn es sonst keine Möglichkeit gibt werde ich es so machen. Danke!
        Beim Erhaltungsaufwand nimmt die Webanwendung keine negativen Werte, bei den Weiteren Werbungskosten, wie Grundsteuer usw. schon.

        Da passt es aber m. E. ebensowenig hin, wie bei den Umlagen auf der Einnahmeseite.. Wenn Zu- und Abfluss nicht im gleichen Kalenderjahr liegen,

        müsste man die Versicherungsentschädigung wohl bei den Mieteinnahmen erklären. Das könntest du auch noch überlegen, aber ich würde die Saldierung

        bevorzugen, wenn alles im gleichen Kalenderjahr war. Man kann ja unter Bezeichnung z. B. angeben: Wasserschaden abzügl. Versicherungsleistung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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