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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge

    Hallo zusammen, sitze über dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (freiberuflich, Kleinunternehmerregelung) und bin etwas überfordert mit dem Eintrag in Zeilen 106 und 107 (Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge), was genau dort einzutragen ist bzw habe etwas Sorge, etwas falsch zu machen! Kann das Finanzamt diese Infos nicht meiner letzten Einkommensteuererklärung entnehmen und ich lass die Zeilen zunächst frei?
    Ich danke im Voraus herzlich für eine Weiterhilfe hier!

    #2
    Es wird nach den voraussichtlichen Werten im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr gefragt, deine letzte Einkommensteuererklärung

    betrifft aber nicht 2022, sondern allenfalls 2021. Du musst die Werte schon selbst aus deiner letzten Steuererklärung hochrechnen und eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie24 für deine Info, die für mich Anfänger hilfreich ist!
      Hm, das versteh ich, bin mir jedoch nicht sicher, was genau alles dazu zählt und wo genau ich der Einkommensteuererklärung dazu fündig werde bzw bei der Hochrechnung beachten sollte...

      Freundliche Grüße zurück!

      Kommentar


        #4
        Zu den Steuerabzugsbeträgen gehört in erster Linie die einbehaltene Lohnsteuer, hochgerechnet auf das Jahr 2022 bzw. 2023.

        Bei den Sonderausgaben nimmst du die berücksichtigten Beiträge zur Sozialversicherung (RV, KV und PV) aus deinem letzten Steuerbescheid,

        da darfst du noch die unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben dazu zählen. So ganz genau geht das sowieso nicht, du kannst alle

        Werte für 2023 ein wenig erhöhen, du kannst aber auch die gleichen Werte wie für 2022 eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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