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Ausländische Sozialhilfeleistungen wo eintragen?

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    Ausländische Sozialhilfeleistungen wo eintragen?

    Ich lebe in Frankreich und erziele in Deutschland Mieteinnahmen. In Frankreich beziehe ich Sozialleistungen. Ich bin wegen der Mieteinnahmen auf Antrag in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig, da ich neben den Sozialleistungen in Frankreich kein Einkommen habe. Woe und wie genau trage ich die erhaltenen Sozialleistungen aus Frankreich bei mein Elster ein?

    Vielen Dank!

    #2
    Woe und wie genau trage ich die erhaltenen Sozialleistungen aus Frankreich bei mein Elster ein?
    Ob die überhaupt in die Erklärung gehören, da habe ich gewisse Zweifel. In der Anlage WA-ESt wird in Zeile 11 nach Einkünften gefragt.

    Da muss zuerst die steuerrechtliche Vorfrage geklärt werden, als was diese Sozialleistungen gelten. Das ist kein Thema für das Forum hier.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, das ist ein Thema wofür dann?

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        #4
        Vielen Dank, das ist ein Thema wofür dann?
        Schwer zu sagen. Die meisten im Ausland erzielten Einkünfte unterliegen nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt.

        Wenn die Sozialleistungen nicht als Einkünfte gelten, was dir ein Steuerberater sagen kann, der sich im DBA Deutschland Frankreich

        und im französischen Steuerrecht auskennt, gehören sie nicht in die Zeile 11. Vielleicht hilft dir auch die EU/EWR-Bescheinigung

        des für dich zuständigen französischen Finanzamt weiter.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von eclauss Beitrag anzeigen
          Vielen Dank, das ist ein Thema wofür dann?
          Meines Erachtens für deinen steuerlichen Berater, denn hier schreiben nur Anwender von Elster und es ist ein Thema des Steuerrechts und nicht der elektronischen Steuererklärung.

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            #6
            Den habe ich nicht, aber Danke!

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              #7
              Den habe ich nicht, aber Danke!
              Dann lasse dir bei deinem französischen Finanzamt die Bescheinigung EU/EWR unterschreiben, die brauchst du ja sowieso.

              Die werden ja wohl wissen, ob die bezogenen Sozialleistungen grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte sind oder nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ja, diese Bescheinigung hatte ich schon 2020 und natürlich sind die Sozialleistungen steuerfrei, aber die deutschen, steuerfreien Leistungen muss man ja auch angeben, Progressionsvorbehalt...daher dachte ich die ausländischen Leistungen muss man auch irgendwo einfügen. Es gibt ja die Anlage AUS

                Grüße,
                Eclauss

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                  #9
                  Hauptbogen Zeile 44 anstatt Zeile 43.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    ... aber die deutschen, steuerfreien Leistungen muss man ja auch angeben, Progressionsvorbehalt..
                    Keineswegs alle ! Arbeitslosengeld II (Hartz IV) unterliegt z. B. nicht dem Progressionsvorbehalt. Ohne fachliche Hilfe ist das alles schwierig.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Merci, ich denke jetzt habe ich verstanden was in dieses Forum gehört, wobei ich ja eine Frage zu Elster Online Eingaben hatte. Die Titel der Foren sind für mich nicht besonders aussagekräftig und ich dachte diese hier wäre das Richtige für meine Frage.

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                        #12
                        Du hast eigentlich keine Frage zu "Mein Elster" -zu "Elster Online" sowieso nicht-, sondern wo in der Steuererklärung der Wert X zu erfassen ist. Da sich diese Frage gleich stellt egal ob es eine Papiererklärung oder eine elektronische Steuererklärung ist, hat die Frage gerade nichts mit "Mein Elster" zu tun. Darüber hinaus kommt bei Dir noch hinzu, dass die Vorfrage, ob und falls ja wie der Wert X nach dem Steuerrecht überhaupt zu erklären ist (= eine steuerrechtliche Frage, die in einem Elsterforum nicht beantwortet werden kann und darf) nicht geklärt ist, weswegen der Verweis auf Deinen steuerlichen Berater erfolgte.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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