Steuererklärungsfristen für 2020 bis 2025

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  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1695

    #1

    Steuererklärungsfristen für 2020 bis 2025

    Hallo,

    weil das hier ja immer wieder mal gefragt wird: Das Bundesfinanzministerium hat gerade ein Schreiben mit den Fälligkeiten für die Steuererklärungen 2020 bis 2025 herausgegeben. Hier die Übersichtstabelle daraus:

    elster146.png

    Im Schreiben selbst ist das natürlich alles noch etwas ausführlicher erläutert.

    Ich fand's jedenfalls ganz nützlich
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Ich habe das Thema mal angepinnt, sonst verschwindet es recht schnell von der ersten Seite.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Gerfried C.
      Neuer Benutzer
      • 27.06.2022
      • 2

      #3
      Gibt es auch Fristen bis wann die Antworten auf die Steuererklärungen eintreffen müssen?

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Man kann wohl nach sechs Monaten eine Untätigkeitsbeschwerde einlegen. Man kann aber auch einfach nachfragen.

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Untätigkeitsbeschwerde gibt es schon zig Jahre nicht mehr, heißt nun Untätigkeitseinspruch. Und der ginge auch nur, wenn es wirklich ein "Antrag" wäre und keine Pflichterklärung.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45928

            #6
            Man kann aber auch einfach nachfragen.
            Genau das habe ich heute wegen einer am 30.03.2022 eingereichten Feststellungserklärung (ESt 1B) für 2021 gemacht, nachdem in den letzten Jahren

            der Bescheid spätestens nach einem Monat erlassen wurde. Die Sachbearbeiterin hat mir freundlich erklärt, dass sie heuer ziemliche Rückstände

            habe, aber sie werde sich bemühen, den Steuerfall noch diese Woche zu bearbeiten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • achaji3
              Neuer Benutzer
              • 29.06.2022
              • 1

              #7
              what is the deadline of 2022, i will fill before last date
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 03.04.2025, 15:59. Grund: Links entfernt

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              • holzgoe
                Erfahrener Benutzer
                • 19.01.2009
                • 12107

                #8
                Hallo achaji3,

                02.10.2023

                Tschüß

                Kommentar

                • Kloebi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.02.2011
                  • 4670

                  #9
                  Zitat von achaji3 Beitrag anzeigen
                  what is the deadline of 2022, i will fill before last date
                  If you mean the last date for the obilgation in 2022 for 2021 it is 31.10.2022.

                  Kommentar

                  • RonnyNeu
                    Neuer Benutzer
                    • 22.07.2022
                    • 1

                    #10
                    Moin Moin,
                    ich wollte mal nachfragen ob bei der Verschiebung der Fristen auch die EÜR 2021 (müsste ja so oder so) und die Ust 2021 mit eingeschlossen ist, ich finde dazu einfach keine konkreten aussagen :/ Danke schon mal für die Hilfe

                    Kommentar

                    • multi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2018
                      • 4266

                      #11
                      Zitat von RonnyNeu Beitrag anzeigen
                      ich wollte mal nachfragen ob bei der Verschiebung der Fristen auch die EÜR 2021 (müsste ja so oder so) und die Ust 2021 mit eingeschlossen ist
                      Ausweislich des verlinkten BMF-Schreibens gelten die in der Tabelle genannten verlängerten Fristen für alle Steuer- und Festsetzungserklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen.

                      Kommentar

                      • Picard777
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.05.2006
                        • 7872

                        #12
                        Ja, sind sie. In § 149 Abs. 2 AO ist geregelt, dass Steuererklärungen, "soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen", spätestens nach sieben Monaten abzugeben sind. Dazu gehören sowohl die Einkommensteuererklärung, die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung, da nichts anderes geregelt ist. Nach dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz treten in § 149 Abs. 2 Satz 1 AO an diese "sieben" Monate für 2020 und 2021 zehn Monate, für 2022 neun Monate und für 2023 acht Monate.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar

                        • stiedemann
                          Gesperrt
                          • 16.03.2023
                          • 2

                          #13
                          Nach sechs Monaten können Sie wahrscheinlich eine Unterlassungsklage einreichen. Sie können aber auch nur nachfragen.
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 16.03.2023, 11:25. Grund: Als Spam eingestuft

                          Kommentar

                          • multi
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.01.2018
                            • 4266

                            #14
                            Zitat von stiedemann Beitrag anzeigen
                            Nach sechs Monaten können Sie wahrscheinlich eine Unterlassungsklage einreichen. Sie können aber auch nur nachfragen. *DRECKSSPAMLINK AUS ZITAT ENTFERNT*
                            Schön, jetzt nur noch zum Thema schreiben und den versteckten Spam-Link entfernen, der eh nicht dargestellt wird und auftaucht, wenn man den Beitrag zitieren will.

                            Kommentar

                            • Picard777
                              Erfahrener Benutzer
                              • 02.05.2006
                              • 7872

                              #15
                              Bevor Irgendjemand auf den Gedanken kommt: Eine Unterlassungsklage kennt die Finanzgerichtsordnung überhaupt nicht.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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